Autobahnstau wegen Gerichtstermins

Ein Gerichts-Lokalaugenschein hat Freitagnachmittag auf der dicht befahrenen Westautobahn (A1) in der Stadt Salzburg für einen Sieben-Kilometer-Stau gesorgt. Es ging um einen Streit zwischen der ASFINAG und einem Autofahrer.

Zahlreiche Auto- und Lastwagenfahrer standen Freitagnachmittag auf der A1 vor Salzburg-Nord in Richtung Wien bis zu eine halbe Stunde lang im Stau. Die Ursache dafür war ein Rechtsstreit der Autobahngesellschaft ASFINAG mit dem Autofahrer: Dessen Fahrzeug war im Winter von einem Eisbrocken beschädigt worden, der von einem Überkopfwegweiser bei Salzburg-Nord gefallen war. Der Autofahrer will den Schaden ersetzt haben, die ASFINAG will nicht zahlen.

Kritik an Termin am Freitag von 13.00 bis 15.00 Uhr

Der Prozess in dem Streitfall ist für kommende Woche geplant - dafür gab das Gericht ein Gutachten in Auftrag. Und der Lokalaugenschein dazu fand Freitagnachmittag von 13.00 bis 15.00 Uhr statt. Während des Gerichtstermins war die Autobahn nur einspurig passierbar. Zehn Minuten lang war die Richtungsfahrbahn Wien sogar komplett gesperrt. Auf dem dicht befahrenen Autobahnteilstück - hier sind täglich 100.000 Autos in beide Richtungen unterwegs - führte das rasch zu Verzögerungen und Stau.

Ein Polizeisprecher sagte auf ORF-Anfrage, dass der Termin für den Lokalaugenschein schon im Vorhinein als ungünstig betrachtet worden sei. Koordiniert wurde er aber vom Verkehrsgutachter Gerhard Kronreif. Dieser versteht die Kritik nicht ganz: Die beiden Rechtsanwälte, der Salzburger ASFINAG-Chef und die Geschädigten hätten eben zu diesem Termin Zeit gehabt, sagte Kronreif im Gespräch mit ORF Radio Salzburg. Die kurze Komplettsperre der Autobahn sei ursprünglich gar nicht geplant gewesen, dann aber aus Gründen der Sicherheit für alle Beteiligten notwendig geworden, ergänzte der Verkehrsgutachter.

Gutachter: Termin hätte an jedem Tag zu Stau geführt

Bleibt die Frage, ob Freitagnachmittag überhaupt der geeignete Termin für einen Lokalaugenschein auf der Westautobahn ist. Das beantwortet Gutachter Kronreif so: Ob Freitag, Montag oder Mittwoch - der vom Gericht angeordnete Augenschein hätte an jedem Tag zu Behinderungen geführt. Mittlerweile teilte die ASFINAG über ihren Sprecher mit, dass sie den Termin für den Gerichts-Lokalaugenschein am Freitagnachmittag nicht beeinflussen habe können. Sie bedauere die Unannehmlichkeiten für die Autofahrer.