Pension der toten Mutter kassiert
Drei Monate der Haftstrafe wurden unbedingt ausgesprochen. Der Schaden für die Pensionsversicherungsanstalt beträgt laut Gericht 7.566 Euro. Der Serbe hatte sich vor Strafrichterin Bettina Maxones-Kurkowski nicht geständig gezeigt.
Zugang zu österreichischem Konto
Er soll das Geld von Dezember 2014 bis März 2015 bezogen haben, obwohl er der Staatsanwaltschaft zufolge gewusst hatte, dass seine 87-jährige Mutter bereits verstorben war. Er war für ihr österreichisches Konto zeichnungsberechtigt.
Illegaler Bezug von Mindestsicherung
Weiters wurde dem in Salzburg lebenden Angeklagten angelastet, illegal Mindestsicherung in Höhe von 5.000 Euro bezogen zu haben, weil er ohnehin ein Haus in Serbien besitzt. Ermittlungen zufolge erhielt er Sonderzahlungen für Miete, Lebensunterhalt und Kaution, obwohl ihm das Geld wegen seiner Liegenschaft nicht zusteht. Der Mann wurde auch wegen Scheckbetruges verurteilt.