Justiz: Kritik an Kronzeugenregelung

Die neue Kronzeugenregelung bei Prozessen sei gescheitert, kritisieren Rechtsanwälte. Fünf Jahre wurde das Modell getestet. Dabei sollen Verdächtige zur Klärung von Wirtschafts- und Korruptionsdelikten beitragen. 2017 kommt ein novelliertes Gesetz.

Kronzeuge ist jemand, der als Verdächtiger wichtige Informationen aus erster Hand für ein Gerichtsverfahren liefert. Für diese Informationen bzw. Dokumente kann er selbst straffrei bleiben. Insgesamt nur drei Mal sei diese Neuregelung bisher angewendet worden - in fünf Jahren.

Anwälte mit einigen Kritikpunkten

Die Regelung werde einfach zu wenig angewendet, sagt Rupert Wolf, Anwalt in Salzburg und Präsident der Österreichischen Rechtsanwaltskammer: „Die bisherige Regelung ist gescheitert, weil den Verdächtigen zu wenig Sicherheit geboten wurde, dass sie tatsächlich mit Diversion davonkommen.“

Nach fünf Jahren werden die gesetzlichen Grundlagen für die Kronzeugenregelung nun überarbeitet. Experte Wolf fordert vom Nationalrat - dem Gesetzgeber, dass die Regelung nur für die schwersten Delikte gelten soll: „Das sind solche, die die gesamte Gesellschaft betreffen. Und es muss der Kronzeuge auch ein Rechtsmittel ergreifen können, wenn der Staatsanwalt die Kronzeugenregelung ablehnt.“

Kommende Lösung wieder nur fünf Jahre

Die neuen Bestimmungen sollen zu Jahresbeginn 2017 in Kraft treten. Diese Regelung wird dann wieder fünf Jahre lang getestet und dann wieder neu bewertet.