Fall Rathgeber: Nichtigkeitsbeschwerde

Im Fall Rathgeber wollen sowohl deren Verteidiger als auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Nichtigkeitsbeschwerde gegen das kürzlich ergangene Urteil anmelden.

Die Verteidiger der Angeklagten, Herbert Hübel und Thomas Payer, vertraten bei dem Prozess allerdings den Standpunkt, dass eine Bankmarge nicht als Schaden gewertet werden könne, dazu gebe es auch noch gar keine Judikatur.

„Werden ein Rechtsmittel anmelden“

„Wir werden ein Rechtsmittel anmelden“, sagte Rechtsanwalt Payer am Montag. Da Rathgeber keine zusätzliche Strafe erhalten hatte - sie wurde bereits im Februar in einem ersten Prozess wegen schweren Betruges und Urkundenfälschung zu drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt, verurteilt - kann nicht wegen Strafe berufen werden.

„Nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsausführung samt der Begründung werden wir entscheiden, ob wir das Rechtsmittel auch ausführen“, erläuterte Payer. Die Verteidiger haben dann noch vier Wochen Zeit, sich zu überlegen, ob sie die Nichtigkeitsbeschwerde tatsächlich einbringen.

Auch WKStA meldet Nichtigkeitsbeschwerde an

Auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wird Rechtsmittel ergreifen und Nichtigkeitsbeschwerde sowie Strafberufung anmelden. Das erklärte eine Sprecherin der WKStA am Montag gegenüber der APA. Demnach ist die Staatsanwaltschaft nicht damit einverstanden, dass Rathgeber in einem Anklagepunkt freigesprochen wurde und keine Zusatzstrafe erhalten hatte.

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