Prozess gegen Krankenpflege-Schulleiter

Ein ehemaliger Leiter einer Krankenpflegeschule ist am Donnerstag in Salzburg vor Gericht gestanden. Der Mann soll Geld von Schülern mit einem Schaden von umgerechnet rund 170.000 Euro veruntreut haben.

Der 73-jährige Pensionist, der aus Gesundheitsgründen lange Jahre nicht verhandlungsfähig war, beteuerte seine Unschuld. Bei den Geldern, die der Beschuldigte laut Staatsanwalt Michael Schindlauer für sich selbst einbehalten und verbraucht habe, soll es sich mitunter um Einzahlungen für Schulbücher, Kursgebühren sowie Skikurse und Exkursionen handeln.

Verteidiger Johann Eder entgegnete, die Schüler hätten für die eingehobenen Kurskosten die entsprechenden Leistungen erhalten. Was die Kosten für die Lehrmittel betreffe, sei nach dem Ausscheiden seines Mandanten aus der Schule aufgrund eines Herzstillstandes ein Chaos eingetreten, erklärte Eder. „Das Geld war da. Aber keiner hat sich dann um die Abrechnungen gekümmert. Er wurde zu Unrecht angeklagt, an dem Veruntreuungsvorwurf fehlt es am Substrat“, sagte der Verteidiger.

„Mein Fehler war, Geld für Schule zu verbrauchen“

Seine durch Krankheit bedingte Abwesenheit sei genutzt worden, um ihn in einer anonymen Anzeige zu verleumden, sagte der bisher unbescholtene Angeklagte zur Vorsitzenden des Schöffensenates, Richterin Gabriele Glatz. Auch er selbst habe als Vortragender Kurse abgehalten und auch ein Honorar dafür erhalten. „Mein Fehler war, dass ich das Geld für die Schule verbrauchte. Ich habe 300.000 Schilling (rund 21.800 Euro) an Investitionen für eine EDV-Anlage bezahlt, nicht für mich.“

Die Richterin konfrontiere ihn mit einem Vorwurf der Anklage, wonach Liftgebühren für Skikurse einbezahlt wurden, obwohl das Land ohnehin die Kosten getragen habe. Er habe ja Vorauszahlungen leisten müssen, etwa für die Buchung des Quartiers, das habe er schon ein Jahr vorher machen müssen, rechtfertige sich der gebürtige Niederösterreicher. „Das ist dann gegenverrechnet worden.“ Die Schüler hätten für die Verpflegung und Skilehrer einen Differenzbetrag einbezahlt.

„Weiß nicht, wo die Belege sind“

Auf die Frage, warum es im fraglichen Tatzeitraum von sechs Jahren 2,3 Millionen Schilling (rund 170.000 Euro) an Einnahmen, aber nur 281.000 Schilling (rund 20.430 Euro) an Ausgaben gegeben habe und wo denn die Differenz geblieben sei, antwortete der Angeklagte: Die diversen Vortragenden der Kurse hätten Honorare erhalten, die damalige Sekretärin habe das Geld auch ausbezahlt, wo die Belege seien, wisse er nicht. Jedenfalls seien die Kurse auf seine Eigeninitiative hinauf ausgeschrieben worden. „Das waren vom Gesetz vorgeschriebene Ergänzungskurse. Das Land sagte, das machen wir nicht, das ist zu viel Aufwand.“

Was die Exkursionen betreffe, habe er den Pauschalbetrag an das Reisebüro von seinen Honoraren bezahlt, schilderte der Pensionist. Die Richterin hielt ihm auch vor, dass es Abbuchungen für die Klassenlotterie, einen Bootsverleih und einen Juwelier gegeben habe, auch unter Verwendung von Kreditkarten. Eine ausführliche Erklärung gab der Beschuldigte dazu nicht ab.

Verhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt

Die Verhandlung wurde schließlich zur Erörterung eines neuen Sachverständigen-Gutachtens des Wirtschaftsprüfers Matthias Kopetzky auf unbestimmte Zeit vertagt. Zuletzt war der Angeklagte in dieser Causa am 25. September 2003 vor Gericht gestanden. Damals erlitt er einen körperlichen Zusammenbruch.