Neues Schiedsgericht soll Justiz entlasten

Salzburg bekommt im Oktober ein Schiedsgericht, neben Wien das zweite in Österreich. Es soll neben der „echten“ Justiz diverse Streitereien lösen - vor allem in der Wirtschaft und von Familien. Das neue Modell wirft viele Fragen auf.

Es klingt ziemlich ungewöhnlich: Streitparteien können sich künftig selbst den Verhandlungsort, die Verfahrensart und sogar die Schiedsrichter aussuchen. Die Verhandlungen sind nicht öffentlich und sollen rasch abgewickelt werden. Kritiker sprechen von einer undurchsichtigen Parallel-Justiz, die den Instanzenweg ausschaltet. Das bedeutet auch, dass es keine Möglichkeiten für Einsprüche gibt.

Anfechtung nur selten möglich

Lediglich bei „groben Verfahrensmängeln“ ist eine Anfechtung möglich, sagt Wolfgang Kleibel, Präsident der Salzburger Rechtsanwaltskammer: „Schiedsverfahren sind freiwillige Angelegenheiten. Nur wenn beide Parteien einverstanden sind, dann steht das offen. Wenn dem nicht so ist, dann steht nur der Gang zu den Gerichten offen. Aber manche Parteien meinen, sie wollen keine drei Instanzenzüge, möglichst rasche Verfahren und keine Öffentlichkeit in den Verfahren habe. Da geht es um interne Familienangelegenheiten oder Wirtschaftsfragen.“

Die Streitparteien werden bei Schiedsgerichten trotzdem von Rechtsanwälten vertreten und begleitet. Die Verfahren müssen sich an die gesetzliche Ordnung von Zivilprozessen halten.

Bis zu drei Richter: Billiger?

Die Abläufe seien vorgegeben, auch die Auswahl der Schiedsrichter, sagt Kleibel: „Das Schiedsgericht ermöglicht größere Flexibilität als die ordentlichen Gerichte. Man kann einen Schiedsrichter seines Vertrauens benennen. Der muss aber unabhängig sein. Das kann jede Partei tun. Und diese beiden Schiedsrichter müssen sich dann auf einen dritten einigen, der den Vorsitz haben soll. Alle drei entscheiden dann bei einem so genannten Senat-Schiedsgericht.“

Neben einer möglicherweise kürzeren Verfahrensdauer sollen damit die klassische Justiz entlastet und Kosten gespart werden.