Streit über Schulpflicht für Asylwerber

Dutzende Asylwerber und Flüchtlinge dürfen wegen Missverständnissen der Behörden nicht mehr in die Schule gehen. Die 16-Jährigen können kaum Deutsch und wollen ihre Klassen wiederholen. Der Bund argumentiert, die Schulpflicht sei abgelaufen.

Im Juli war den Jugendlichen noch genehmigt worden, als außerordentliche Schüler weiterzumachen. Das wurde nun zurückgezogen. Der Salzburger Landesschulrat verhandelt deshalb mit dem Bildungsministerium.

Unverständnis über Nein aus Wien

Es geht um 37 Schüler aus Syrien, Afghanistan, von den Philippinen und aus afrikanischen Staaten. Sie waren im vergangenen Schuljahr auf die vierten Klassen der Neuen Mittelschulen in der Stadt Salzburg aufgeteilt worden. Weil sie zu wenig Deutsch können, bekamen sie keine Zeugnisse. Schuldirektoren haben in gutem Glauben genehmigt, dass sie ihre Klassen wiederholen. Man berief sich dabei auf die Schulbehörden. Nun ist alles anders.

Das Bildungsministerium in Wien stellte erst vor wenigen Tagen klar: Laut Gesetz dürfen außerordentliche Schüler nach Ende der Schulpflicht nicht länger an den Schulen bleiben. Damit wurden alle Genehmigungen von Juli behördlich aufgehoben.

Haslauer, Plötzeneder drängen auf Lösung

Die ursprünglichen Genehmigungen seien aus einem rechtlichen Missverständnis entstanden, heißt es aus den Büros von Bildungsreferent Wilfried Haslauer und Landesschulratspräsidenten Johannes Plötzeneder (beide ÖVP). Es werde nun mit dem Bildungsministerium verhandelt. Und notfalls würden für jeden der 37 Jugendlichen ein Ausbildungsplatz gesucht und Deutschkurse angeboten.

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