Kritik an geplanten Mietobergrenzen

Gemeinnützige Wohnbauträger warnen vor gesetzlichen Obergrenze bei Mieten. Auf Bundesebene ist diese offenbar geplant. Das sei kontraproduktiv, so die Kritiker. Freie Wohnbauträger würden dadurch ihre Tätigkeit einschränken, die Wohnungsnot würde noch größer.

Gesetzlich geregelte Obergrenzen bei Mieten gibt es schon – und zwar für alle 290.000 Wohnungen der Gemeinnützigen in Österreich. Deshalb verstehe er diese Diskussion nicht, sagt Christian Struber, Geschäftsführer der Salzburg Wohnbau und Obmann der Arge Eigenheim Österreich. Für noch einmal so viele Gemeindewohnungen könne jede einzelne Gemeinde selbst die Miete festlegen. Und für die verbleibenden rund 100.000 Wohnungen auf dem freien Markt in Österreich wäre ein staatliches Eingreifen kontraproduktiv, so Struber.

„Regelung für freien Markt nicht in Ordnung“

Private Bauträger könnten dann überhaupt auf Wohnbau verzichten und ihre Tätigkeiten einstellen, befürchtet Christian Struber: „Wir brauchen auf dem Markt insgesamt viel mehr Wohnungen, mehr Angebot. Welcher Private geht ein Risiko ein auf dem freien Markt. Und dann schreibt ihm ein anderer vom Staat her vor, was er verlangen darf. Das ist nicht in Ordnung.“

Forderungen an den Bund

200 Vertreter der Gemeinnützigen Wohnbauträger treffen sich kommendes Wochenende in St. Wolfgang zu ihrer Jahrestagung. Dort formulieren sie ihre Forderungen an die Bundesregierung. Es geht um das geplante Mietrecht, die Wohnbauförderung und die Beschaffung von günstigem Baugrund.