Streit um Behindertenarbeitsplatz

Eine Salzburger Firma muss 500 Euro dafür zahlen, dass sie keinen Behinderten einstellt. Dabei beschäftigt das Unternehmen in Salzburg-Itzling seit zwei Jahren einen Jugendlichen, der im Rollstuhl sitzt.

Ab einer gewissen Betriebsgröße muss entweder ein Arbeitsplatz für einen Kollegen mit Behinderung geschaffen oder eine Ausgleichstaxe bezahlt werden. Das schreibt das Behinderteneinstellungsgesetz vor.

Der heute 17-Jährige Michael Schlecht hatte nach seiner Schulpflicht nur einen Wunsch, nämlich die Ausbildung zum Programmierer. Er kann nur seine Hände bewegen und ist für die meisten Lebensbereiche auf fremde Hilfe angewiesen.

Behindertenpass reicht dem Sozialministerium nicht

Eine Firma in Salzburg-Itzling hat den Jugendlichen trotzdem als Lehrling eingestellt. Einen Behindertenpass hat Michael zwar, doch das reicht dem Sozialministium nicht als Nachweis seiner Behinderung, bestätigt Christa Aistleitner vom Sozialministerium-Service. „Ein Behinderter muss bei uns einen Antrag stellen auf Zuerkennung der Begünstigteneigeschaft, womit auch gewisse Rechte - sowohl für den Behinderten als auch für das Unternehmen - verbunden sind.“

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Michael Schlecht an seinem Arbeitsplatz

Weder er persönlich noch seine Firma seien darauf hingewiesen worden, dass es einen derartigen Ausweis gibt", beklagt der betroffene Lehrling, Michael Schlecht.

Firma zahlt, obwohl sie Behinderten beschäftigt

Nach einem schriftlichen hin und her zwischen Arbeitgeber und dem mitzuständige Sozialministerium Service Linz steht nun fest: Die Firma muss zahlen, obwohl sie Michael schon seit eineinhalb Jahren beschäftigt. „Wir haben den Michael eingestellt und dann extra eine Rampe mit Klolift für ihn gebaut. Und jetzt, nach eineinhalb Jahren, erhalten wir eine Strafe“, kritisiert Geschäftsleiter Heinrich Hutter.

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Das Sozialministerium verweist auf den fehlenden Antrag

Der einzureichende Antrag sei weder der Firma noch der Familie bekannt gewesen, argumentieren die Betroffenen. Die Vorschreibung der Ausgleichstaxe wiederum erfolgt im Nachhinein, deshalb die Forderung der knapp 500 Euro für das Jahr 2015.

Ministerium: „Keine Möglichkeit einer Kulanz“

„Das Behinderteneinstellungsgesetz ist zwingendes Recht. Auch nach höchstgerichtlicher Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes gibt es keine Möglichkeit einer Kulanz“, betont Christa Aistleitner vom Sozialministerium.

Behindertenanwalt: „Hoffe auf gute Lösung“

Der Fall beschäftigt inzwischen auch den Bundesbehindertenanwalt, Erwin Buchinger. "Hier entsteht wirklich die Optik, dass ein Betrieb dafür bestraft wird, dass er etwas Gutes tut. Gerade in einer schwierigen Arbeitsmarktsituation, wo man ja dankbar sein muss, dass ein Betrieb einem jungen Menschen mit Beeinträchtigung eine Chance gibt, ist diese Optik umso fataler.

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Der Fall beschäftigt inzwischen auch Behindertenanwalt Erwin Buchinger

Ich habe mit dem Ministerium bereits über den Fall gesprochen und werde das auch an den Sozialminister herantragen. Vielleicht finden wir ja doch eine gute Lösung", hofft Buchinger. Auch der Arbeitgeber des Jugendlichen lässt nicht locker. Die Zukunft von Michael als Lehrling bleibt jedenfalls trotz aller Umstände gesichert.

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Eine Salzburger Firma muss 500 Euro dafür zahlen, dass sie keinen Behinderten einstellt. Dabei beschäftigt sie seit zwei Jahren einen Jugendlichen, der im Rollstuhl sitzt.

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