Freispruch im Zweifel: Vergewaltigung?

Ein 32-jähriger Asylwerber ist Dienstag bei einem Prozess in Salzburg vom Vorwurf der Vergewaltigung im Zweifel freigesprochen worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Iraker beteuerte vor Gericht seine Unschuld.

Laut Anklage soll der Mann am 8. November 2015 eine Frau bei der Pferdeschwemme am Herbert-von-Karajan-Platz mit Gewalt gegen ein Steingeländer gedrückt und zu einer geschlechtlichen Handlung genötigt haben. Der Beschuldigte bestritt den Vorwurf. Er sprach von „einvernehmlichen Küssen“.

Schwere Vorwürfe der Staatsanwaltschaft

Die Anklage sieht das anders. Der Angeklagte habe in englischer Sprache gerufen, dass er Sex mit der Frau haben wolle, ihr die Hose heruntergezogen und eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung gesetzt, sagte Staatsanwalt Andreas Allex vor dem Schöffensenat (Vorsitz: Richterin Anna-Sophia Geisselhofer) am Landesgericht Salzburg. Das Opfer, das noch versucht habe, ihn wegzudrücken, habe den Iraker mit ihren Angaben vor der Polizei belastet.

„Betrunkene auf Sitz gesetzt“

Der 32-jährige Angeklagte schloss aber eine Vergewaltigung aus. „Ich habe das nicht getan“, übersetzte ein Dolmetscher seine Beteuerungen. Er habe damals beim Bahnhof etwas Alkohol getrunken und eine Haschisch-Zigarette geraucht. Als er in Richtung Altstadt gegangen sei, habe er gesehen, wie eine Frau am Boden lag: „Ich setzte sie auf einen Sitz, sie war sehr betrunken. Sie hat ihren Kopf auf meine Brust gelegt und mich geküsst. Ich küsste sie auf der Halsseite. Dann ist die Polizei gekommen.“

Familie lebt im Irak

Mehr sei nicht vorgefallen, erklärte der bisher unbescholtene Vater von drei Kindern, die im Irak leben. Er selbst wohnt derzeit in Wien.