750.000 Euro abgezweigt: Ex-Manager verurteilt

Ein 44-Jähriger früherer Geschäftsführer einer Personalleasingfirma ist am Donnerstag beim Landesgericht zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil er laut Anklage 756.000 Euro für private Zwecke abgezweigt hatte.

Der Mann erhielt eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten auf Bewährung unter einer Probezeit von drei Jahren. Der Beschuldigte habe das Urteil auch angenommen, sagte die Sprecherin des Landesgerichtes Salzburg, Martina Pfarrkirchner, am Donnerstag auf Anfrage der Austria Presse Agentur (APA).

Urteil noch nicht rechtskräftig

Da jedoch die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgegeben hat, ist das Urteil des Schöffensenates noch nicht rechtskräftig. Ein 43-jähriger Mitangeklagter wurde - ebenfalls noch nicht rechtskräftig - freigesprochen. Beide Männer waren bisher unbescholten.

Die Beschuldigten hatten laut Anklage zwischen Oktober 2010 und Mai 2011 das Vermögen der Gesellschaft verringert. Hohe Geldbeträge seien möglicherweise auf eigene Konten transferiert worden. Anhand Kundenausgangsrechnungen und Meldeverzeichnissen bei den Sozialversicherungsträgern habe man aber den Umsatz von 756.000 Euro rückrechnen können, sagte Staatsanwalt Leon-Atris Karisch zu Prozessbeginn.

Firma ging im Juni 2011 in Konkurs

Im Juni 2011 sei die Personalleasing GmbH dann insolvent geworden. Zudem sollen die Angeklagten 90 Mitarbeitern den Lohn in Gesamthöhe von 247.741 Euro nicht ausbezahlt haben. Der 44-Jährige bekannte sich zum Vorwurf der betrügerischen Krida schuldig, auch wenn der Schaden „wesentlich geringer“ sei als 756.000 Euro.

Zum Vorwurf des schweren gewerbsmäßigen Betruges bekenne er sich aber nicht schuldig, erklärte sein Verteidiger. Der Zweitangeklagte wies jede Schuld von sich. „Er war nicht in Funktionen tätig, wo er eine Verantwortung zu übernehmen hätte“, erklärte dessen Anwalt.