FPÖ: Steuergeld für Wahlkampf missbraucht?

Unbekannte beschuldigen die FPÖ in der Stadt Salzburg, Steuergeld missbräuchlich verwendet zu haben. Dazu wurden auch Dokumente verschickt: Mandatare sollen mit Fraktionsgeld ihren Tiroler Parteifreunden beim Wahlkampf geholfen haben.

Die FPÖ weist die Vorwürfe zurück. Was ist geschehen? Die FPÖ-Gemeinderäte Erwin Enzinger und Renate Pleininger aus der Stadt Salzburg waren im Februar in Tirol bei einem Treffen des FPÖ-Städtebundes. Das geschah ein paar Tage vor den Tiroler Gemeinderatswahlen.

„FPÖ verprasst Steuergeld“

Nach der Tagung stand dann in Tirol am Abend die gemeinsame Wahlwerbung in Lokalen auf dem Programm. Für Übernachtungen und Essen soll die FPÖ dann 290 Euro der Stadt Salzburg weiterverrechnet haben. Unbekannte prangern das nun in einem anonymen Schreiben an das Kontrollamt der Stadt Salzburg als „verprasstes Steuergeld“ an. Sie schickten mit dieser Post auch interne E-Mails der FPÖ weiter ans Kontrollamt. Unterzeichnet ist das anonyme Schhreiben mit „Vereinigung von Salzburger Steuerzahlern“.

NEOS fordern Rücktritte bei Blauen

Aus dem - mit der anonymen Post übermittelten - E-Mail-Text der Blauen geht hervor, dass das Wort „Wahlwerbung“ auf Wunsch der Salzburger FPÖ aus der Rechnung gestrichen worden sei. Sonst könne man die Kosten nicht einreichen, schreibt eine Mitarbeiterin.

Die NEOS fordern deshalb nun den Rücktritt Enzingers und Pleiningers. Ebenso solle die FPÖ den Vorsitz im städtischen Kontrollausschuss abgeben.

Wie reagiert die FPÖ?

Der freiheitliche Klubobmann Andreas Reindl nennt die Sache hingegen eine „Ente“. Das Parteitreffen sei korrekt abgerechnet worden. Alles rund um die Wahlkampftour hätten die Mandatare selbst bezahlt. Laut Stadtrecht dürfen Parteien tatsächlich Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Schulungen von Mandataren weiter verrechnen. Wahlwerbung in anderen Bundesländern ist aber nicht inkludiert.

Amt will streng prüfen

Aus dem Kontrollamt der Stadt Salzburg wurde dem ORF dazu mitgeteilt, man werde die Rechnungen „wie immer streng prüfen“. Im Fall des Falles wäre das Geld zurückzuzahlen.