Neues Behindertengesetz: Behinderte als Berater

Menschen mit Behinderung werden künftig die Landesregierung bei ihrer Behindertenpolitik beraten. Im neuen Behindertengesetz ist erstmals die Bildung eines solchen Beratungsgremiums verpflichtend vorgeschrieben.

Das Gesetz wird demnächst in Kraft treten und bereits bei der Entstehung des Gesetzesentwurfs wurden Menschen mit unterschiedlichsten Beeinträchtigungen zu Rate gezogen. Das Salzburger Behindertengesetz stammt aus dem Jahr 1981 und gehöre dringend novelliert, sagt Soziallandesrat Heinrich Schellhorn (Grüne). „Im Text des alten Gesetzes finden sich zum Beispiel noch Begriffe wie ‚Schwachsinn‘ und ähnliches.“

Behindertenbeirat als Kernstück des Gesetzes

Kernstück des neuen Gesetzes ist ein Behinderten-Beirat, der die Umsetzung der UNO-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen sicherstellen soll, betont Schellhorn. „Natürlich sollen auch die Trägerorganisationen wie Lebenshilfe, Caritas oder Diakonie vertreten sein. Aber die Mehrheit in diesem Inklusionsbeirat haben die Betroffenen selbst.“

Gehbehinderter in Gemeindeamt Maria Alm

ORF

In der Behindertenpolitik sollen Betroffene künftig mehr mitbestimmen

Schon in der Gesetzwerdung habe er die Unterstützung der Behindertenvertreter gesucht, ergänzt Schellhorn. „Für die Novelle hatten wir zwei sehr intensive Sitzungen mit Menschen mit Behinderung. Wir haben das Gesetz in leicht verständlicher Sprache ausführlich erklärt. Und in einer zweiten Sitzung haben wir diesen Menschen auch noch die Möglichkeit gegeben, Verbesserungsvorschläge einzubringen. Wichtig sind ihnen persönliche Assistenten, die sie im Alltagsleben unterstützen.“

Land will für Assistenten mitzahlen

Das Land will diese künftig mitfinanzieren. Menschen mit Behinderung sollen für ihre persönlichen Assistenten nur ihr Pflegegeld verwenden, nicht jedoch ihr Einkommen.

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