Mädchen im Schlaf belästigt - Haftstrafe

Ein Halleiner musste sich am Dienstag wegen Nötigung und sexueller Belästigung am Salzburger Landesgericht verantworten. Der Bursch drang in das Zimmer von schlafenden Mädchen eines Internats ein und berührte sie unsittlich.

Laut Staatsanwältin Barbara Fischer ist es am 30. November 2015 gleich zu drei sexuellen Übergriffen im Kolpinghaus in der Stadt Salzburg gekommen. Der 22-Jährige, der in der Nachbarschaft wohnte, klopfte in den Nachstunden an die Zimmertüren des Internates. Wer aufwachte und öffnete, wurde bedrängt. Sein erstes Opfer drückte er auf den Boden, nachdem er die Zimmertüre versperrt hatte. „Er versuchte, dem Mädchen die Kleider herunterzureißen, um die Geschlechtsteile zu betasten“, schilderte Fischer. Der 17-Jährigen gelang es schließlich, den Angreifer aus dem Zimmer zu schieben.

Mädchen in Zimmern belästigt

Das nächste Opfer war erneut eine 17-Jährige. Der Täter öffnete den Reißverschluss seiner Hose und belästigte sie sexuell. Die 17-Jährige flüchtete aus dem Zimmer, doch der Bursche lief ihr nach. Es gelang ihm, dem Mädchen das T-Shirt vom Oberkörper zu reißen. Die junge Frau konnte sich aber letztlich in einem Zimmer einsperren. Das dritte Opfer musste ähnliches über sich ergehen lassen. Der Mann berührte es an der Brust und im Genitalbereich. Schließlich suchte er das Weite.

Bereits einen Tag darauf wurde der Verdächtige nach Hinweisen von Zeugen ausgeforscht. Er zeigte sich vor der Polizei geständig und rechtfertigte sich damit, dass er alkoholisiert gewesen sei. Im Laufe der Ermittlungen wurden dem Halleiner noch drei weitere Übergriffe angelastet: Er soll im März 2014 und Oktober 2015 eine Frau sexuell belästigt und sich vor zwei anderen Frauen selbst befriedigt haben.

Gutachten: Halleiner leidet an Störung

Die Staatsanwältin zitierte aus einem Gutachten, wonach der bisher unbescholtene Angeklagte an einer Störung der Sexualpräferenz leidet. Der Schock, mit dem die Frauen auf sein exhibitionistisches Verhalten reagierten, empfinde er als sexuell stimulierend, erläuterte Fischer. In der Befragung durch den vorsitzenden Richter Christian Ureutz zeigte sich der Bursch heute äußerst wortkarg. Er gestehe die Taten ein, erklärte er zu Beginn des Prozesses am Landesgericht.

Der Angeklagte wurde Dienstagmittag im Sinne der Anklage zu 15 Monaten teilbedingter Haft, davon vier Monate unbedingt, bereits rechtskräftig verurteilt. Der vorsitzende Richter ordnete eine Bewährungshilfe und eine Psychotherapie an

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