Bürgerräte gegen Politikverdrossenheit

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss im Landtag hat am Mittwoch die Bildung von Bürgerinnen- und Bürgerräten nach Vorarlberger Vorbild einstimmig beschlossen. Damit soll der Politikverdrossenheit entgegengewirkt werden.

Mit der Abstimmung wurde erstmals eine Empfehlung der 2013 eingesetzten Enquete-Kommission für mehr direkte Demokratie umgesetzt. Der Bürgerinnen- und Bürgerrat ist ein Beteiligungsverfahren zu einem aktuellen Thema. Jeweils zwölf bis 16 Teilnehmer werden nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Die Sitzungen dauern in der Regel eineinhalb Tage und werden moderiert. Damit soll auch eine objektive Diskussion frei von parteipolitischem Einfluss gewährleistet werden.

Bürgerräte treffen keine Entscheidungen

Bürgerräte treffen allerdings keine Entscheidungen, sondern sprechen Anregungen und Empfehlungen aus, die dann als Grundlage für die politische Diskussion dienen. Teilnahmeberechtigt sind alle Bürger, die im betroffenen Gebiet ihren Hauptwohnsitz haben und mindestens 16 Jahre alt sind. Die Teilnahme passiert unentgeltlich und freiwillig. In der Praxis wurde das Modell in Salzburg testweise schon mehrfach angewendet, etwa beim neuen Landesmobilitätskonzept und zur Flüchtlings- und Integrationssituation im Land.

Noch kein grünes Licht gab es am Mittwoch für die Einführung eines verpflichtenden öffentlichen Hearings für angehende Regierungsmitglieder durch den Landtag. Wegen einiger weniger noch zu klärender Details wurde der Beschluss verschoben.