Kindesmissbrauch: 48-Jähriger vor Gericht

Der Prozess gegen einen Steirer wegen schweren sexuellen Missbrauchs von drei unmündigen Buben ist Mittwoch beim Landesgericht Salzburg vertagt worden. Es sollen noch mehrere Zeugen einvernommen werden.

Ein nächster Verhandlungstermin wurde noch nicht festgesetzt. Der Angeklagte hatte sich am Mittwoch nicht geständig gezeigt. Die Taten liegen laut Anklage zum Teil Jahrzehnte zurück. Ein Tatort soll Salzburg gewesen sein. Deshalb wird auch hier verhandelt.

Der Steirer soll seine besondere Vertrauensstellung ausgenutzt haben. Er passte laut Anklage auf die Buben auf. Zudem sei er Taufpate eines Opfers. Die Schwester des Angeklagten sei die Stiefmutter eines anderen Opfers, so die Staatsanwaltschaft.

Erster angeklagter Fall von 1990

Der Fall flog erst vor zwei Jahren auf, als sich eines der drei Opfer seinem Vater anvertraute. Die Anklage wegen schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger ist in drei zeitliche Abschnitte unterteilt: Der erste bezieht sich auf die Jahre 1990 bis 1994, der Tatort war Graz: Ein damals neun Jahre alter Bub soll das Opfer sein. Der zweite Abschnitt der Anklage beinhaltet Fälle aus den Jahren 2003 und 2004 in Wien, Salzburg und Paris: Zwei damals neun und elf Jahre alte Buben sollen hier die Opfer sein.

Und zuletzt wirft die Anklage dem heute 48-Jährigen sexuellen Missbrauch in den Jahren 2007 und 2008 vor: Hier soll sich der Steirer an einem 13-Jährigen vergangen haben.

Angeklagter bestritt Vorwürfe

Der Angeklagte bestritt jedoch vor dem Schöffensenat alle Vorwürfe. „Er hat die ihm zur Last gelegten Taten nicht begangen“, sagte sein Verteidiger. „Er hat keine pädophile Neigung.“ Der Angeklagte selbst schilderte dann dem Gericht von Besuchen der Buben. Er habe mit seinem Taufkind alleine in einem Zimmer geschlafen, aber zu Missbrauchshandlungen sei es „sicherlich nicht“ gekommen.

Rechtsanwalt Stefan Rieder forderte für die nunmehr drei Erwachsenen im Auftrag der Opferhilfe „Weißer Ring“ ein Teilschmerzensgeld von jeweils 10.000, 5.000 und nochmals 5.000 Euro wegen der „Gesundheitsschädigung durch die zugeführten Handlungen“. Bei einem der Opfer sei als Folge des Missbrauchs eine Angststörung diagnostiziert worden, erklärte Rieder. Ob es am Mittwoch noch ein Urteil gibt, war vorerst unklar.