Volksanwaltschaft: Gutes Zeugnis für Salzburg

Die Volksanwaltschaft präsentierte am Mittwoch ihren Prüfbericht bezüglich der Beschwerden aus Salzburg für die Jahre 2013/14. Die Aufgabe der Volksanwälte ist es, Missstände in der Verwaltung aufzuzeigen.

Die drei Volksanwälte stellten den Behörden in Salzburg ein gutes Zeugnis aus, auch im Vergleich mit den anderen Bundesländern. Dennoch gab es auch Kritik von den drei Wiener Volksanwälten Peter Fichtenbauer, Günther Kräuter und Gertrude Brinek.

320 Salzburgerinnen und Salzburger beschwerten sich bei der Volksanwaltschaft, weil sie sich von den Behörden unfair behandelt gefühlt haben - in einem Achtel der Fälle hätten die Volksanwälte auch tatsächlich Missstände aufzeigen können. Die Behörden halten sich an die Gesetze, allerdings mangle es teilweise an Transparenz. Jeder Bürger hat das Recht auf ,gute Verwaltung’, also eine rasche Bearbeitung des Anliegens, auf Agieren der Behörden auf Augenhöhe.

Beispiel: Stadt Salzburg hob Gebühren um 700% an

Die Volksanwälte nannten einen Fall aus der Stadt Salzburg: Die Tarife für Ausnahmebewilligungen für Kurzparkzonen wurden 2011 in kürzester Zeit verteuert, von 22 Euro auf 153 Euro. Nach Beschwerden von Bürgern forderte die Volksanwaltschaft von der Stadt eine Stellungnahme an. Die Antwort sei gewesen, das Land hätte die Teuerung gewollt. Das Land allerdings habe schriftlich bewiesen, dass die Stadt ausdrücklich die höheren Kosten verlangt habe.

Kritik: Behinderte oft benachteiligt

Volksanwalt Peter Fichtenbauer zieht folgendes Fazit: So unverschämt lügen sollte man nicht. Das ist zwar kein Missstand der Verwaltung, weil hier die Gesetze vollzogen worden sind. Aber zu behaupten man könne nichts dafür, obwohl die Gebühren um 700 Prozent angehoben worden sind, das ist nicht in Ordnung“. Solche Fälle würden Zweifel an einer guten Verwaltung aufkommen lassen, reüssieren die Volksanwälte. Angekreidet haben die Volksanwälte auch die Bezahlung behinderter Menschen in Tageswerkstätten. Hier würde die Entlohnung nur in Form eines Taschengeldes passieren und teilweise variieren. Sie plädieren für einen gerechten Lohn.

Lob: Justizanstalt Puch-Urstein

Ein Lob gab es hingegen für die neue Justizanstalt in Puch-Urstein (Tennengau). Es sei ein gelungenes Beispiel für die Qualität der Menschenrechtsarbeit in Salzburg.
Grundsätzlich würden Beschwerden an die Volksanwälte hinsichtlich der Bereiche Jugendwohlfahrt und Mindestsicherung steigen. Da geht es meist darum, dass Gelder nicht zeitgerecht ausbezahlt werden oder zu niedrig seien. Oft zeige sich hier aber dass die Bürger sich zu Unrecht beschweren.

Negatives Beispiel

Bürger in St. Johann (Pongau) beschwerten sich, dass ein Schutzweg über eine Straße fehle und sie von den Behörden jahrelang vertröstet werden, weil diese nicht in die Gänge kommen. Die Volksanwaltschaft recherchierte, dass die Gemeinde die Bezirkshauptmannschaft beauftragt habe, diese wiederum das Land. Das Land schickte den Akt wieder an die Bezirkshauptmannschaft zurück, und diese wieder an die Gemeinde.

Positives Beispiel

Die Volkanwaltschaft kreidete in einem früheren Bericht, dass in Seniorenheimen den Bewohner oft unverhältnismäßig viele Medikamente verabreicht werden. Ein Heim in Bad Gastein (Pongau) startete zusammen mit Ärzten und Apothekern ein Projekt. In Summe hätten die Medikationen deutlich abgenommen. Das Projekt soll auf weitere Gemeinden ausgeweitet werden.

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