Wie gefährlich leben Paketzusteller?

Wie gefährlich und stressgeplagt müssen Paketzusteller arbeiten? Der Unfall eines Zustellers auf der Tauernautobahn im Juli 2015 sollte heute vor Gericht verhandelt werden. Laut Anklage ist der Bulgare am Steuer eingeschlafen, sein Beifahrer wurde getötet. Der Bulgare ist vor Gericht allerdings nicht erschienen.

Ob der enorme Zeitdruck vieler Paketfahrer diesen Unfall mit ausgelöst hat, das ist noch nicht bekannt. Allerdings seien Arbeitstage mit zwölf Stunden in dieser Branche normal, sagen Fachleute. Die Kritik an vielen Arbeitsverträgen ist weiterhin harsch. Zusteller springen oft aus kleinen Lastwagen, kommen im Laufschritt in die Häuser, hetzten zurück zum Auto und müssen sofort weiter. Beobachter haben oft den Eindruck, dass diese Arbeiter fast pausenlos unter großem Zeitdruck stehen. Viele müssten auch freiberuflich als „Unternehmer“ oder „Scheinselbständige“ mit eigenem Fahrzeug arbeiten, kritisieren Arbeitsrechtler.

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ORF

Durch Mobilfunk und Internet steht jede einzelne Paketsendung unter genauester und digitaler „Beobachtung“ von Versandhäusern, Auftraggebern, Logistikfirmen und Kunden. Extremer Stress für Lieferanten sei fast immer damit verbunden, sagen Experten

Immer schneller durch Shoppen im Web

Das Einkaufen im Internet lässt diesen Beruf boomen. Die Konkurrenz ist extrem, die Löhne zum Teil äußerst niedrig. Etwa 1.700 Kleinlaster sind allein in Stadt und Land Salzburg unterwegs. Die Arbeiterkammer (AK) prangert seit langem die Arbeitsverträge vieler Paketfahrer an. Manche müssten täglich bis zu 16 Stunden mit diesem Tempo arbeiten, kritisiert der AK-Experte Heimo Typplt.

Ob harter Termindruck den tödlichen Unfall im vergangenen Juli auf der Tauernautobahn mit ausgelöst hat, das könnte nun bei dem Gerichtsverfahren geklärt bzw. besprochen werden. Fest steht bisher, dass der Bulgare am helllichten Tag beim Fahren einschlief. Der Lkw, den er rammte, stand auf dem Pannenstreifen. Der türkische Beifahrer wurde getötet.

Fahrlässige Tötung?

Sollte der Beschuldigte wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verurteilt werden, dann drohen ihm bis zu drei Jahre Gefängnis. Das Gericht hat den Bulgaren, der in Deutschland lebt, noch nicht zur polizeilichen Zwangsvorführung ausgeschrieben. Zuerst will man in einigen Wochen einen neuen Prozesstermin finden. Der Richter hofft auf freiwilliges Erscheinen des Angeklagten.