Cannabis-Delikte: Amtsarzt als erste Instanz

Kauf und Besitz von kleinen Mengen Cannabis führen seit 1. Jänner nicht mehr automatisch zur Strafanzeige. Wer erwischt wird, muss stattdessen zuerst zum Amtsarzt, um eine mögliche Sucht abzuklären. Das spare viel Zeit, sagen Experten.

In der Novelle zum Suchtmittelgesetz ist seit 1. Jänner geregelt, dass jeder, der nur mit einigen wenigen Gramm THC-haltigen Cannabis-Produkten erwischt wird, nicht mehr automatisch bei der Staatsanwaltschaft angezeigt wird: „Neu ist, dass es jetzt gleich im Vorfeld an die Gesundheitsbehörde geht“, sagt Rechtsanwalt Michael Hofer. „Damit wird natürlich sehr viel Zeit gespart.“

Getrocknete Cannabis-Blüten

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Getrocknete Cannabis-Blüten enthalten den Wirkstoff THC, der den Rausch verursacht

Beim Amtsarzt erwartet die Erwischten dann Folgendes, schildert Claus Peter Reedl vom Gesundheitsamt der Stadt Salzburg: „Wir untersuchen diesen Patienten nach den Regeln der ärztlichen Kunst. Vor allem wird es ein Gespräch geben über die Hintergründe des Konsums - eventuell auch über die familiären Hintergründe -, die dazu geführt haben, dass der Patient konsumiert. Und wenn es in die Richtung einer Abhängigkeit geht, haben wir zu entscheiden, welche gesundheitsbezogenen Maßnahmen getroffen werden müssen.“

Schnellere Möglichkeit für Therapie

Therapie statt Strafe - das ist die Absicht hinter der Novelle des Suchtgiftgesetzes, betont Rechtsanwalt Hofer: „Wir dürfen nicht vergessen: Wenn jemand ein Suchtgiftproblem hat, dann bleibt er mit diesem Problem über viele Monate alleine. Diese Zeit kann man sich sparen - und natürlich auch die Verfahrenskosten. Diese frei werdenden Mittel kann man ganz gut einsetzen, wo man sie braucht.“

Joint wird mit Feuerzeug angezündet

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Therapie statt Strafe ist der neue Kerngedanke - zumindest am Anfang

Die Amtsärzte gehen nicht davon aus, dass jetzt mehr Cannabis-Konsumenten zu Untersuchungen kommen werden - allerdings werden sie früher als bisher beim Arzt auftauchen, glaubt Reedl: „Wenn ich heute jemanden untersuche, der vor einem Dreivierteljahr oder einem Jahr erwischt worden ist, dann ist für den der Bezug zur Tat nicht mehr gegeben, und er kann sich überhaupt nicht erklären, was er jetzt bei uns soll.“

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Cannabis: Zuerst zum Arzt

Wer mit einigen wenigen Gramm Cannabis-Produkten erwischt wird, wird nicht sofort angezeigt, sondern muss zuerst zum Arzt.

Nur wer kooperiert, kommt straffrei davon

Dass die Gesetzesnovelle einen Schritt Richtung Legalisierung von Cannabis bedeuten soll, hält Rechtsanwalt Hofer hingegen für ein Gerücht: „Sie können einmal erwischt werden - dann haben Sie diese eventuellen gesundheitsbezogenen Maßnahmen, wenn diese vorgeschrieben werden. Wenn Sie diese einhalten, bleibt es dabei. Werden Sie noch einmal erwischt, dann wird es schwieriger. Und irgendwann wird es dann natürlich auch einmal bestraft werden.“