„Stolperstein-Beschmierer“ erneut verurteilt

Ein verurteilter „Stolperstein-Beschmierer“ ist am Dienstag neuerlich zu einem halben Jahr unbedingter Haft verurteilt worden. Er hatte ausgesagt, dass zwei Burschen ein Euthanasie-Denkmal in Salzburg zerstört hätten. Doch die beiden haben damit nichts zu tun.

Der geständige Salzburger wurde wegen Verleumdung zu sechs Monaten unbedingter Haft verurteilt. Der 22-Jährige hat zwei Burschen beschuldigt, das Euthanasie-Mahnmal im Mirabellgarten in der Stadt Salzburg zerstört zu haben. Das erwies sich jedoch als Verleumdung.

Das schwer beschädigte Euthanasiemahnmal

Stadt Salzburg

Im Mai wurde das Mahnmal zum Gedenken an die Opfer des Nazi-Terrors wurde im Mai 2014 zerstört.

Der Angeklagte habe genau gewusst, dass er die beiden Burschen durch seine völlig aus der Luft gegriffenen Angaben eines massiven Verbrechen beschuldigt habe, sagte die Richterin nach der Urteilsverkündung am Landesgericht Salzburg.

„Revanchegelüste“ als Motiv

Der Angeklagte meinte, es tue ihm leid. Einer der beiden Burschen, die er fälschlicherweise belastete, hätte schlecht über seine Familie gesprochen. Sein Verteidiger nannte als Motiv „Revanchegelüste“. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wegen nationalsozialisticher Wiederbetätigung muss er bereits vier Jahre ins Gefängnis.

Der 22-Jährige war im Jänner 2015 bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung schuldig gesprochen worden. Er hatte mit einem Komplizen Dutzende im Boden verlegte Gedenksteine zur Erinnerung an Opfer des Nazi-Regimes, sogenannte „Stolpersteine“, mit Farbe verunstaltet. Im August erhielt er dafür von einem Berufungssenat des Oberlandesgerichtes Linz eine rechtskräftige, unbedingte Freiheitsstrafe von vier Jahren.

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