Schärferes Gesetz gegen Vergewaltigung

Das schärfere Gesetz gegen Vergewaltigung, das mit 1.Jänner in Kraft tritt, geht auf eine Salzburger Initiative zurück. Im Vorjahr startete die Stadt Salzburg zusammen mit Frauenorganisationen eine österreichweite Kampagne.

Der Anlass für die Kampagne der Stadt Salzburg war die Rechtssprechung der vergangenen Jahre. Seither zeigten die Österreicher zwar immer mehr Vergewaltigungen an, die Zahl der Verurteilungen blieb aber gleich. Im Jahr 2014 gab es österreichweit rund 520 Verurteilungen wegen Vergewaltigung. Auch wenn der Tatverdächtige die Tat grundsätzlich eingeräumte, habe es keine Strafe gegeben.

Bisher: Keine Verurteilung ohne massive Gewalt

Der Grund dafür sei die Formulierung des ‚alten‘ Gesetzesparagraphen, sagt Alexandra Schmidt vom Frauenbüro der Stadt Salzburg. „Bisher war es strafrechtlich für Gerichte sehr schwierig Vergewaltiger zu verurteilen, weil Vergewaltiger massive Gewalt, gefährliche Drohungen oder Freiheitsentzug anwenden mussten, damit für das Opfer die Chance auf Verurteilung des Täters besteht“, so Schmidt.

In der Gesetzesneufassung, wird jeder Geschlechtsverkehr, der nicht im gegenseitigen Einverständnis erfolgt ist, als Vergewaltigung gewertet. Sowohl das Frauen- als auch das Justizministerium hätten diesen Salzburger Vorschlag sehr interessiert aufgegriffen und einen Gesetzestext daraus gemacht. Dieser tritt am 1. Jänner 2016 als Teil der Strafrechtsreform in Kraft.