Schellhorn mit Quartier-Antrag abgeblitzt

Das Land muss die Flüchtlingsunterkunft des Salzburger Hoteliers und NEOS-Politikers Sepp Schellhorn nicht weiter fördern. Das Landesgericht lehnte einen Antrag auf einstweilige Verfügung ab, Schellhorn beruft.

Hintergrund ist der Streit zwischen Schellhorn und dem Bürgermeister von Bad Gastein (Pongau), Gerhard Steinbauer (ÖVP), der die Flüchtlingsunterkunft in seiner Gemeinde nur bis Ende November akzeptiert.

Zu diesem Zeitpunkt läuft der Vertrag mit Schellhorn aus und wird auf Druck von Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) auch nicht verlängert, da dieser dem Ortschef im Wort ist. Schellhorn wollte ursprünglich ein neues Haus als Flüchtlingsunterkunft etablieren, da er die ursprüngliche Unterkunft als Personalhaus in der Winter-Saison benötigt.

„Unterkunft ohne Landesunterstützung unmöglich“

In der Klage argumentierte Schellhorn, dass die laufenden Kosten für die rund 40 Flüchtlinge ohne die Unterstützung des Landes nicht tragbar seien. Ohne seine Unterkunft drohe den Asylwerbern aber Obdachlosigkeit. Überdies wies der Hotelier und Politiker darauf hin, dass das Land seine Verpflichtungen zur Unterbringung von Asylwerbern bei weitem nicht erfülle.

Das Gericht meint jedoch, dass der für eine einstweilige Verfügung notwendige unwiederbringliche Schaden nicht belegt sei. Zudem bestehe für die klagende Partei eine zumutbare Ausweichmöglichkeit durch die Beendigung der Unterbringung. Dem Land Salzburg stehe es wiederum frei, die Flüchtlinge anderweitig unterzubringen.

Schellhorn will Berufung einlegen

Schellhorn wird gegen den Beschluss berufen, da das Gericht nicht nicht geprüft habe, ob die Bewohner anderen Quartieren zugeteilt worden wären.

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