Ex-Bürgermeister vor Gericht: Geschenkannahme?

Ein früherer Bürgermeister von St. Martin am Tennengebirge (Pongau) steht Mittwoch vor Gericht. Ihm wird „Geschenkannahme durch Amtsträger“ vorgeworfen. Er habe von einem Hotelprojekt finanziell profitieren wollen, heißt es in der Anklage.

Ein Vierstern-Hotel um 50 Millionen Euro und mindestens 300 Betten, dazu vielleicht eine Liftverbindung nach Werfenweng um 20 Millionen: Diese Pläne von möglichen Investoren aus Russland im Jahr 2008 schienen manchen Beobachtern hochtrabend zu sein. Der ehemalige Bürgermeister soll sich damals aber ins Zeug gelegt haben, die Vorhaben real werden zu lassen - Treffen mit Russen in Nobelhotels in Wien und am Wörthersee inklusive. Das sei noch nicht strafbar, heißt es.

Geld und Job von Russen angeboten?

Aus einem sogenannten „Letter of Intent“ - einer Absichtserklärung - machte die Staatsanwaltschaft aber eine Anklage. In der Absichtserklärung heiße es sinngemäß, der Bürgermeister solle die Baugenehmigung besorgen und dafür die Errichtungsgesellschaft leiten. 1.200 Euro Spesen pro Tag plus fünf Prozent Beteiligung soll es dabei gegeben haben bzw. sollen zugesagt worden sein.

Verteidiger weist Vorwürfe zurück

Doch dieser Job sei erst für die Zeit nach seiner Pensionierung geplant gewesen, beteuert nun der Ex-Bürgermeister. Und außerdem sei nicht er, sondern die Bezirkshauptmannschaft für die Baugenehmigung zuständig gewesen.

Eine „sehr schiefe Optik“ sieht nun Richterin in der Causa. Raimund Danner, Verteidiger des Ex-Gemeindepolitikers, betont jedoch, sein Mandant sei unschuldig. Er habe das Geld nie gefordert, sondern es sei ihm angeboten worden. Zudem habe sein Mandat als Bürgermeister immer das Gemeinwohl und keinen persönlichen Vorteil bei dem Projekt im Auge gehabt.

Urteil erst nächste Woche

Das noble Hotel in St. Martin und die Folgeprojekte blieben schlussendlich Luftschlösser, ebenso der gute Job für den ehemaligen Bürgermeister. Der Prozess wurde Mittwoch vertagt. In genau einer Woche soll das Urteil folgen. Es droht bei einem Schuldspruch bis zu ein Jahr Haft.