Kritik an geplantem Naturschutzgesetz

Im neuen Naturschutzgesetz sollen Anlagenvergrößerungen bis zu einer bestimmten Größe bewilligungsfrei sein und Ausgleichszahlungen sollen in Form von finanziellen Ersatzleistungen möglich sein. Das sieht der Umweltdachverband kritisch.

Wer bisher in die Natur eingriff, musste gleichzeitig etwas für sie tun. Einen Unternehmer der Schotter abbauen wollte, verpflichtete das Naturschutzgesetz beispielsweise dazu, einen Ersatzlebensraum zu schaffen. Möglichst nahe des geplanten Schotterbruchs, mussten Tiere und Pflanzen umgesiedelt, oder ein Moor renaturiert werden.

Nach dem geplanten neuen Naturschutzgesetz könnte der Unternehmer diesen Ersatz aber finanziell abgelten. „Damit entsteht natürlich die Möglichkeit sich freizukaufen. Das kann eigentlich nicht im Sinne des Naturschutzgesetzes sein. Es könnte aus unserer Sicht nur vertretbar sein, wenn man wirklich keine andere Möglichkeit hätte, flächenmäßige Ausgleichsmaßnahmen zu schaffen“, sagt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.

Einsparungen bei Genehmigungsverfahren geplant

Ende Oktober kündigte Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) an, dass mit dem neuen Naturschutzgesetz ein Drittel der Naturschutzverfahren eingespart werden könnten.

„Diese Einsparungsmaßnahme wird als Argument angeführt, etwa die Bewilligungspflicht für Anlagenvergrößerungen bis zu einem bestimmten Schwellenwert aufzuheben. So soll künftig die Vergrößerung von Campingplätzen, Golfplätzen, Sportplätzen, Parkplätzen oder Flugplätzen bis zu einem bestimmten Schwellenwert (je nach Vorhaben zwischen 250 und 2000 Quadratmeter) bewilligungsfrei sein“, teilte Katharina Kerschhofer, Sprecherin des Umweltdachverbandes, dem ORF schriftlich mit.

Mehr Kritikpunkte

Das sind nur zwei Kritikpunkte in der neunseitigen Stellungnahme des Umweltdachverbands zum geplanten Naturschutzgesetz. Alle wichtigen Naturschutzorganisation wären sich einig, „dass die Aufweichungen, die mit der Novelle geplant sind, einfach viele zu weit gehen und, dass hier eine starke Ablehnung gegenüber dem Gesetzesentwurf zum Ausdruck kommt,“ so Maier.

Die zuständige Landeshauptmannstellvertreterin Astrid Rössler (Grüne) ließ über ihren Sprecher mitteilen, ihre Abteilung werde das Dokument prüfen, einzelne Vorschläge und Textpassagen könnten dann möglicherweise in den Gesetzentwurf übernommen werden.

Lob für Biosphärenparks

Neben der Kritik kommt vom Umweltdachverband aber auch Lob. Die Biosphärenparks sollen künftig in die Kategorie Schutzgebiete fallen und unterliegen damit dem Naturschutzgesetz. Außerdem sollen Bäume in der Stadt Salzburg stärker geschützt werden. Sie zu fällen werde mit dem geplanten Naturschutzgesetz schwieriger.

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