Mordprozess: Psychiater sagt aus

Am Dienstag wurde beim Landesgericht der Mordprozess gegen einen 21-Jährigen fortgesetzt. Dabei sagte auch der bekannte Psychiater Reinhard Haller aus. Es ging auch um die Frage, ob der Beschuldigte psychisch krank sei.

Die Angehörigen des Opfers haben das Geschehen aufmerksam verfolgt und sich auch zu Wort gemeldet. „Jetzt wirst Du einmal unsere Stimme hören, damit Du weißt, dass wir hinter Dir sitzen“ - das sagte die Mutter der Getöteten am Dienstagvormittag in einer Verhandlungspause des Gerichts.

Dieses musste sich am Vormittag mehrmals zu Beratungen zurückziehen. Die Befragung des bekannten Psychiaters Reinhard Haller gestaltete sich schwierig. Haller ist am Dienstag als Zeuge und nicht als Gutachter geladen. Sein Privatgutachten, in dem er dem mutmaßlichen Täter, einen 21-Jährigen, eine paranoid-halluzinatorische Psychose attestiert, durfte er dem Gericht nicht ausführen, sondern lediglich seine Wahrnehmungen bei einem dreieinhalbstündigen Gespräch mit dem Angeklagten schildern. Verängstigt, verschlossen und vom Gefühl verfolgt, beherrscht zu werden: So beschreibt Haller den jungen Mann.

Gutachter: „Angeklagter hochgradig gefährlich“

Anders sieht das der vom Gericht bestellte Gutachter Ernst Griebnitz: Er hält den 21-Jährigen für hochgradig gefährlich, aber zurechnungsfähig. Der Angeklagte selbst konnte zu den Ausführungen bisher noch nicht Stellung nehmen. Am Dienstag saß er ruhig im Gerichtssaal. Der junge Mann hat sich inzwischen einen Bart wachsen lassen, rasieren wollte er sich nicht - aus Angst, mit der Klinge getötet zu werden. In seinem Essen vermutet er Gift - bei seiner Blinddarmoperation habe man ihm einen Sender eingebaut.

Wieviel Wahrheit und wieviel Schauspiel hinter diesen Aussagen und dem gesamten Auftritt des 21-Jährigen vor Gericht stecken, müssen nun das Gericht und die Geschworenen beurteilen. Am Dienstagnachmittag sollen zwei weitere Zeugen vor Gericht aussagen. Dem jungen Angeklagten wird vorgeworfen, vor etwas mehr als einem Jahr seine Ex-Freundin mit mehr als 50 Messerstichen getötet und die Leiche danach verstümmelt zu haben. Bereits im September sollte der Angeklagte verurteilt werden. Aber die Verteidigerin zog noch einen zweiten Gutachter hinzu. An den ersten Verhandlungstagen Ende August war nämlich bezweifelt worden, dass der Angeklagte wirklich „innere Stimmen“ höre.

Zweifel an psychischer Erkrankung

Psychisch krank sei der 21-jährige Saalfeldener nicht, sagte der Psychiater Ernst Griebitz damals. Er habe weder Symptome von Halluzinationen noch Anzeichen für Schizophrenie feststellen können, so Griebnitz. Der junge Saalfeldener sei emotional kühl und selbstbezogen, aber zur Tatzeit zurechnungsfähig gewesen und immer noch hochgradig gefährlich. Davon ging auch Opferanwalt Stefan Rieder aus. „Das Ziel ist klar: er will offenbar für psychisch krank erklärt werden. Er erwartet sich da für sich offenbar Vorteile, wenn er in eine Anstalt für geistig abnorme, unzurechnungsfähige Rechtsbrecher eingeliefert wird.“

Der junge Mann aus Saalfelden soll sich vor der grausamen Bluttat im Internet nach Informationen zu verschiedenen Tötungsarten, Okkultismus, und zu den rechtlichen Konsequenzen eines Mordes gesucht haben. Zudem wollte er sich offenbar nach der Tat nach Amerika absetzen - dafür hatte er auch schon ein Flugticket.

Haller-Gutachten soll Zurechnungsfähigkeit klären

Verteidigerin Liane Hirschbrich hält den Angeklagten für psychisch schwer krank und plädiert auf die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher auf unbestimmte Zeit. Dem 21-Jährigen drohen bis zu 20 Jahre Haft und die Unterbringung in einer solchen Anstalt. Ein Urteil wird für Mitte November erwartet.

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