Baby auf Gleis: Zwölf Monate Haft für Mutter
Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Der Vorwurf des versuchten Mordes, den die Staatsanwaltschaft erhoben hatte, wurde vom Schwurgericht einstimmig verneint. Die angeklagte Tunesierin hatte ihre Unschuld beteuert. Sie habe weder ihren Sohn noch sich selbst umbringen wollen. Mit der Aktion habe sie nur ihren Ehemann, mit dem sie am Abend zuvor in Streit geraten war, zur Rückkehr nach Hause zwingen wollen.
Gericht folgte Argumentation der Verteidigung
Das Schwurgericht unter Vorsitz von Richter Günther Nocker war mit dem Urteilsspruch der Argumentation von Verteidigerin Fatma Özdemir-Bagatar gefolgt. Die Rechtsanwältin sagte, es habe sich um eine Belastungsreaktion gehandelt. Die Frau habe am 19. Juni um Mitternacht am Gleiskörper Aufmerksamkeit erregen wollen, sie habe sich aber vergewissert, dass kein Zug herannaht. „Sie hat keinesfalls mit einem Tötungsvorsatz gehandelt“, erklärte Özdemir-Bagatar.
Link:
- Baby auf Bahngleis: Mutter vor Gericht (salzburg.ORF.at; 22.10.2015)