LKH-Arzt droht Anklage wegen Mordes

Einem Salzburger Arzt des Landeskrankenhauses droht eine Anklage wegen Mordes. Das hat eine Richterin des Salzburger Landesgerichts am Mittwoch entschieden.

Der Angeklagte stand nach dem Tod einer 79-Jährigen zunächst wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht, in der Hauptverhandlung wurden aber neue Details bekannt. Die 79-Jährige war nach einem Kreislaufkollaps in einem schlechten Zustand ins Landeskrankenhaus Sazburg eingeliefert worden. Dort verstarb sie wenig später. Zunächst hieß es, die Frau sei an einer zu hohen Dosis Schmerzmittel gestorben.

Richterin geht von aktiver Sterbehilfe aus

Der behandelnde Arzt stand am Mittwoch wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Nach seiner Aussage und auch jener der Sachverständigen plädierte die zuständige Richterin allerdings auf Mordverdacht. Die Richterin gehe von aktiver Sterbehilfe aus, bestätigt die Sprecherin des Landesgerichts, Martina Pfarrkirchner.

„Eine Patientenverfügung hat es nicht gegeben. Der Angeklagte hat sich nur beim Neffen informiert, der ihm gesagt habe, er glaube, dass die Tante keine lebenserhaltenden Maßnahmen wünsche. Es gibt ein Gutachten der Gerichtsmedizin, in dem drinnen steht, dass die Morphingabe eine komatös-letale Dosis war. Außerdem wurden die Beatmungsgeräte vom Angeklagten aktiv abgeschaltet.“ Sollte der angeklagte Arzt nun Berufung einlegen, dann geht der Fall vorerst an das Oberlandesgericht Linz.

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