Ermittlungen gegen Richter eingestellt

Ein Richter des Bezirksgerichtes Salzburg ist wegen eines von ihm geführten Prozesses um einen Mietrechtsstreit der „falschen Beurkundung im Amt“ beschuldigt worden. Die Staatsanwaltschaft hat nun die Ermittlung eingestellt.

Der Mann soll laut einer Rechtsanwältin ein Protokoll manipuliert haben. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen gegen den Richter und die Juristin eingestellt.

Erzdiözese gegen deutsches Ehepaar

In dem Mietstreit-Prozess standen sich die Erzdiözese Salzburg und ein deutsches Ehepaar als Kontrahenten gegenüber. Es ging um die Frage, ob der Mietvertrag für eine 130 Quadratmeter große Wohnung am Kapitelplatz um monatlich knapp 2.000 Euro zwischen den beiden rechtsgültig zustande gekommen ist oder nicht. Streitpunkt war auch die allfällige Beendigung des Mietverhältnisses und die Befristung des Mietvertrages. Die Rechtsanwältin des Ehepaares warf dem Richter vor, dass dieses Thema in der Verhandlung vom 18. Juli 2013 nicht erörtert worden sei, obwohl es dann in dem Protokoll stand, welches an die Streitparteien versendet worden war.

Richter weist Vorwürfe zurück

Im offiziellen Tonband-Mitschnitt der Verhandlung soll davon nichts zu hören gewesen sein, und auch Prozessbeobachter haben eidesstattliche Erklärungen abgegeben, dass die Befristung damals nicht erörtert wurde. Der Richter wiederum meinte, die Befristung des Mietvertrages sei in der Verhandlung sehr wohl angesprochen worden, das Protokoll sei richtig.

„Keine belastbaren Beweise gefunden“

Das Ermittlungsverfahren wurde am 11. September 2015 sowohl gegen den Richter wegen des Vorwurfs einer „falschen Beurkundung und falschen Beglaubigung im Amt“ als auch gegen die Rechtsanwältin wegen des Vorwurfs der Verleumdung eingestellt worden. Das erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Robert Holzleitner, am Mittwoch auf Anfrage der APA. Es seien keine belastbaren Beweise gefunden worden, dass die im Raum stehenden strafbaren Handlungen tatsächlich stattgefunden haben, lautete die Einstellungsbegründung.

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