Padourek: Vermutlich kein Amtsmissbrauch

Im Verfahren gegen den Zeller Bürgermeister Peter Padourek gibt es ein Zwischenergebnis: Er dürfte vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs entlastet werden. Eine anonyme Anzeige warf ihm vor, nichts gegen illegale Zweitwohnsitze zu tun.

Offiziell handelt es sich weiter um ein laufendes Verfahren, die Ermittlungen sind noch nicht eingestellt. Aber die Weichen dürften schon gestellt sein. Der ÖVP-Politiker dürfte keinen Amtsmissbrauch begangen haben. Konkret geht es um die Bellevue-Residence am Zeller See (Pinzgau) und um die Frage, ob sie für illegale Zweitwohnsitze genutzt werde. Zwar schließen das bestehende Verträge aus, die tatsächliche Nutzung sei allerdings nimmer noch strittig. Das sagte Peter Padourek sogar selbst.

Das Hotel Bellevue am Ufer des Zeller Sees in Zell am See-Thumersbach

ORF/Schneider

Im Hotel Bellevue am Zeller See soll es illegale Zweitwohnsitze gebe - der Vorwurf gegenüber dem Bürgermeister: „Er unternehme nichts“

Anonyme Anzeige von „Besorgten Bürgern“

Eine anonyme Anzeige hatte ihm vor etwas mehr als zwei Monaten vorgeworfen, nichts oder zumindest zu wenig gegen die Bellevue-Residence zu unternehmen. Das sei Amtsmissbrauch, hieß es in der Sachverhaltsdarstellung, unterzeichnet mit „Besorgte Bürger und Bürgerinnen“. Padourek erklärte, er sei sich keiner Schuld bewusst und habe korrekt gearbeitet. Das bestätigten auch die bisherigen Ermittlungen. Wenn es überhaupt einen Vorwurf des Amtsmissbrauches gebe, dann könnten höchsten seinem inzwischen verstorbenen Vorgänger Hermann Kaufmann Versäumnisse rund um die Bellevue-Residence vorgeworfen werden.

Padourek selbst dürfte um eine Anklage herum kommen. Noch unklar ist das weitere Schicksal eines ebenfalls angezeigten Vertreters der Bezirkshauptmannschaft. Er soll in den kommenden Tagen einvernommen werden.

Ermittlungen noch im Gang

Die Ergebnisse sind noch nicht endgültig, die Hinweise auf eine zumindest juristische Unschuld von Bürgermeiste Padourek verdichten sich aber. Die Bellevue-Geschäftsführung gab seit Beginn der Ermittlungen keine Stellungnahme ab.

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