Gericht prüft Gurlitts Testament

Im Streit um das Erbe des Kunstsammlers Cornelius Gurlitt aus Salzburg und München ist weiter kein Ende in Sicht. Die Sammlung war teils auch in Salzburg gelagert. Wer die Schätze bekommt, klärt nun ein deutsches Gericht. Es lässt Gurlitts Testament prüfen.

Türschild von Cornelius Gurlitt in Salzburg-Aigen

Gerald Lehner

Schild an Gurlitts Haustür in Salzburg-Aigen

Der umstrittene Sammler war Sohn eines bekannten Nazi-Kunsthändlers. Seine Sammlung stand von Anfang an unter Raubkunstverdacht.

Gurlitt hat die Bilder in seinem Testament dem Kunstmuseum Bern vermacht, seine Cousine hat dagegen geklagt. Nun muss ein Gutachter klären, ob Gurlitt bei voller geistiger Gesundheit war, als er sein Testament machte. Entscheiden wird das Oberlandesgericht München (OLG).

Psychiater als Gutachter beauftragt

Das Amtsgericht München hatte im März den Antrag der Cousine auf einen Erbschein abgelehnt und erklärt, es halte das Testament mit dem Kunstmuseum Bern als Alleinerben für wirksam. Das OLG hat nun einen Psychiater beauftragt. Dieser soll klären, ob Gurlitt bei der Erstellung seines Testaments am 9. Jänner 2014 testierfähig war.

Das Gutachten werde nicht vor Oktober dieses Jahres fertig sein, teilte das OLG mit. Erst nach einer endgültigen Entscheidung über das Testament kann das Museum die Erbschaft antreten.

Mehr als 1.500 Kunstwerke

Cornelius Gurlitt, Sohn von Adolf Hitlers Kunsthändler Hildebrand Gurlitt, war am 6. Mai 2014 gestorben. Mit seiner Sammlung von mehr als 1.500 Bildern in München und Salzburg stand er monatelang im Zentrum einer Debatte um Nazi-Raubkunst. Er vermachte seine komplette Sammlung dem Berner Museum.