Streit um „Freiheitliche“ geht weiter

Der Namensstreit der Freiheitlichen in Salzburg geht weiter. Am Wochenende hatte die neu gegründete Partei von Karl Schnell verkündet, nun auch offiziell den Begriff „freiheitlich“ im Namen führen zu dürfen. Ob es dabei bleibt, ist allerdings fraglich.

Es könne nur eine Freiheitliche Partei in Österreich geben, und das könne eben nur die FPÖ sein. Lokale Abspalter wie die neue Gruppe von Karl Schnell in Salzburg müssten einen anderen Namen finden. Diese Ansicht vertritt FPÖ-Bundesparteiobmann Heinz-Christian Strache. Die Bundes-FPÖ brachte deshalb beim Landesgericht Salzburg auch einen Antrag auf einstweilige Verfügung ein.

Darin wird von Karl Schnell verlangt, die Verwendung des Begriffs „freiheitlich“ für seine neue Partei zu unterlassen. Dieser Antrag wurde vom Landesgericht jedoch abgewiesen - mehr dazu in: FP Salzburg: Bundespartei abgewiesen (salzburg.ORF.at; 27.6.2015).

Einspruch gegen Erstentscheidung

Karl Schnell durfte jubeln, aber nur vorübergehend. Jetzt liegt ein ausführlicher Einspruch gegen die Entscheidung des Landesgerichts vor: Die Verwendung des Begriffs „freiheitlich“ käme einer Persönlichkeitsverletzung gleich und müsse abgestellt werden, heißt es darin, und zwar so schnell wie möglich - bevor eine unwiederbringliche Schädigung eintrete.

Über diesen Einspruch entscheidet das Oberlandesgericht Linz voraussichtlich in den nächsten drei bis vier Wochen. Egal wie dieses Verfahren ausgeht: Die Bundes-FPÖ hat zusätzlich noch eine herkömmliche Klage gegen Karl Schnell eingebracht. Dieses Verfahren könnte sich aber über Jahre hinweg hinziehen.

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