Vorwurf des Kindesmissbrauchs: Freispruch

Beim Landesgericht ist Donnerstag ein 50-Jähriger vom Vorwurf, eine 13-Jährige vergewaltigt zu haben, freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, das Mädchen auf der Rückbank seines Autos missbraucht zu haben.

Der Mann beteuerte stets seine Unschuld und bekam nun Recht. Er wurde aber wegen eines gefälschten Führerscheines verurteilt. Der Bulgare war der ehemalige Lebensgefährte der Großmutter der 13-Jährigen. Er soll sich zuletzt als Schwarzarbeiter auf Baustellen sein Geld und bei der im Gasteinertal wohnenden Familie seinen Unterschlupf gefunden haben.

Schwere Vorwürfe

Das Mädchen und ihr Bruder durften laut Gericht den Mann sogar „Opa“ nennen. Dieser sollte laut Staatsanwaltschaft den guten Kontakt zur Familie und das Naheverhältnis brutal ausgenützt haben: Laut Staatsanwältin Barbara Fischer überredete er die 13-Jährige, mit ihm Einkaufen zu gehen. Auf einer Autofahrt habe er seinen Wagen in Lend (Pinzgau) neben der Landesstraße geparkt, anschließend das Mädchen vom Beifahrersitz gezerrt, es mit Gewalt auf die umgeklappten Rücksitze gedrückt und sie zum Beischlaf genötigt, erklärte Fischer: „Er hielt ihr den Mund zu und drohte ihr, die Zunge herauszureißen.“

„Anzeige war Racheakt des Stiefvaters“

Einige Tage später, am 14. September, soll sich das Mädchen ihrer Mutter anvertraut haben, die dann Anzeige erstattete. Der Verdächtige wurde verhaftet. Der Angeklagte bezeichnete die Anzeige als Racheakt des Stiefvaters des Mädchen, denn dieser schulde ihm Geld und wolle ihn deshalb loswerden.

„Er ist zur falschen Zeit möglicherweise am falschen Ort gewesen“, sagte Verteidiger Helmut Schott am ersten Verhandlungstag Mitte Februar: „Bemerkenswert ist, dass das Mädchen nicht den Zeitpunkt angeben konnte, wann das passiert ist. Sie schilderte, dass sie nachher noch Kebap essen gegangen ist und ferngesehen hat. Dieses Verhalten ist völlig atypisch für so eine schreckliche Tat. Die Anzeige ist auch erst 14 Tage später erfolgt.“ Außerdem hätte sich der Beschuldigte in den drei Wochen bis zu seiner Verhaftung auch ins Ausland absetzen können.

Freispruch - nicht rechtskräftig

Das Gericht sprach den Bulgaren am Donnerstag von den Vorwürfen - Vergewaltigung, schwerer sexueller Missbrauchs von Unmündigen und gefährliche Drohung - frei. So habe der Beschuldigte selbst zur Aufklärung beigetragen, etwa indem er selbst eine DNA-Untersuchung der Rückbank beantragt habe, sagte der Verteidiger nach dem Prozess. Zudem sei die Glaubwürdigkeit des Mädchens wegen mehrerer Widersprüche in den Aussagen angezweifelt worden. Wegen eines gefälschten Führerscheines, den der Mann bei einer Polizeikontrolle vorwies, wurde er allerdings zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab.

Der Bulgare wurde nach der Verhandlung aus der Untersuchungshaft entlassen.