Prozess wegen Wiederbetätigung vertagt

Weil er als Berufssoldat mehrmals mit dem Hitlergruß salutiert und wiederholt das Horst-Wessel-Lied gesungen haben soll, musste sich ein 43-jähriger Oberösterreicher am Mittwoch in Salzburg vor Gericht verantworten. Der Prozess wurde vertagt.

Der Mann musste sich deshalb am Mittwoch wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz 3g vor einem Schwurgericht in Salzburg verantworten. Die Taten soll der Bundesheer-Unteroffizier in der Schwarzenbergkaserne in Salzburg und einmal bei einem Katastropheneinsatz in der Steiermark begangen haben.

Angeklagter bekannte sich nicht schuldig

Das Wessel-Lied, das in den 1930er Jahren ein Kampflied der SA und später die Parteihymne der NSDAP war, habe er laut Anklage im Zeitraum 2002 bis 2006 mehrmals vor anderen Soldaten abgesungen. Den Hitler-Gruß soll er von 2008 bis 2010 ebenfalls mehrmals vor Berufskollegen gezeigt haben. Der Beschuldigte bekannte sich nicht schuldig und distanzierte sich in seiner Einvernahme vom nationalsozialistischen Gedankengut. Er habe schon einige Male das ehemalige KZ Mauthausen besucht und verurteile die Verbrechen der Nationalsozialisten.

Er gehe von einer Retourkutsche einiger Kollegen aus, sagte der Oberösterreicher. Er war in einem anderen Verfahren, das gegen einen befreundeten Kollegen wegen einer Rauferei geführt wurde, als Zeuge geladen. Mit seiner Aussage war er offenbar bei einigen Soldaten in Ungnade gefallen. Staatsanwalt Tomas Schützenhofer beantragte 15 Zeugen. Am Mittwoch wurde nur der Angeklagte einvernommen. Die vorsitzende Richterin Gabriele Glatz vertagte die Verhandlung bereits am Vormittag zur Einvernahme von Zeugen auf unbestimmte Zeit.