Mord an Freundin: 15 Jahre Haft

Ein 45-jähriger Pinzgauer soll seine Freundin so fest geschlagen haben, dass sie gegen einen harten Gegenstand fiel und starb. Er wurde am Freitag am Salzburger Landesgericht zu 15 Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Im Geschworenenprozess gegen einen 45-jähriger Pinzgauer, der seine gleichaltrige Freundin so fest geschlagen haben soll, dass sie stürzte und vier Tage später an einer Gehirnblutung starb, ist am Freitagabend am Landesgericht Salzburg ein Urteil ergangen. Der Angeklagte erhielt wegen Mordes an der Frau 15 Jahre Haft. Er war nicht geständig. Der Schuldspruch ist nicht rechtskräftig.

Streit nach Alkoholkonsum

Das Paar, das eine Wochenendbeziehung führte, habe vor der Tat in der Nacht auf 23. Dezember 2013 im Pinzgau zwei Lokale besucht und dort auch Alkohol konsumiert, sagte Staatsanwalt Andreas Allex. In der Wohnung der Frau habe sich schließlich ein Streit entfacht, der in Handgreiflichkeiten vor allem durch den Angeklagten ausartete.

Laut einem gerichtsmedizinischen Gutachten wurden die Verletzungen der Pinzgauerin durch mehrfache stumpfe, äußere Gewalteinwirkung hervorgerufen. Eine Zeugin belastete den beschuldigten, 18-mal vorbestraften Kranfahrer. Das Opfer habe ihr vor der Tat mehrmals erzählt, dass es von dem Mann öfters geschlagen werde.

Angeklagter bestreitet alle Vorwürfe

Der Angeklagte bestritt allerdings vehement, dass er in der Tatnacht seiner Freundin Gewalt angetan hätte. Sie sei alkohol- und tablettenabhängig gewesen, und in jener Nacht plötzlich „narrisch“ geworden und einige Male gestürzt. Er habe sie mehrmals hochgezogen, schließlich habe sich die Frau ins Bett gelegt. Als er in der Früh nachgesehen habe, sei sie dort regungslos gelegen. Nach dem Urteil gaben weder der Staatsanwalt noch der Verteidiger eine Erklärung ab. Sechs Geschworene hatten die Frage, ob es sich um einen Mord handelte, mit Ja beantwortet, zwei Geschworne mit Nein.

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