Hitlerbild gepostet: Haft auf Bewährung

Weil er auf Facebook ein Hitlerbild mit einem antisemitischen Kommentar gepostet hat, ist am Donnerstag ein 30-Jähriger in Salzburg zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Mann muss zudem eine KZ-Gedenkstätte besuchen.

Der Staatsanwalt warf dem bisher unbescholtenen Österreicher mit bosnischen Wurzeln nationalsozialistische Wiederbetätigung in zwei Fällen vor. Am 15. Juli 2014 hatte der Beschuldigte das Hitlerbild mit dem beigefügten Kommentar gepostet: „Ich hätte alle Juden töten können, einige habe ich am Leben gelassen, um euch zu zeigen, warum ich sie getötet habe“. Eine Woche danach kommentierte er ein Foto eines anderen Facebook-Users, auf dem eine israelische und eine amerikanische Flagge verbrannt werden, mit dem Wortlaut „Hurensöhne, Heil Hitler, 88“.

„Ich werde das ein Leben lang bereuen“

Wie viele andere Angeklagte in ähnlich gelagerten Fällen, erklärte der im Pongau lebende 30-Jährige, dass er sich bei den Postings nicht viel gedacht habe. Seine Aussagen seien „saudumm“ gewesen: „Ich werde das ein Leben lang bereuen“, sagte der Einzelhandelskaufmann.

Zu seinem Motiv erklärte der 30-Jährige dem Richter: „Damals hat die israelische Armee auf dem Gazastreifen einen Angriff gestartet. Das habe ich im Fernsehen gesehen. Viele haben danach auf Facebook gepostet, dass Hitler eine Stütze für Palästina ist. Ich habe auch gepostet. Wahrscheinlich war ich in diesem Moment enttäuscht über den Krieg, wo über ein paar Tausend Zivilisten getötet wurden. Die Toten haben mich an den Bosnienkrieg erinnert. Ich bin mir bewusst, dass ich einen Fehler gemacht habe. Ich wollte aber den Nationalsozialismus nicht verherrlichen oder dergleichen.“

Urteil bereits rechtskräftig

Sein Verteidiger hatte zuvor erklärt, dass der Beschuldigte im Alter von sechs Jahren aus Bosnien geflüchtet sei, wo ein Teil seiner Familie im Bürgerkrieg ermordet worden sei. Sein Mandant habe dann in Salzburg jahrelang mangels Sprachkenntnissen eine Sonderschule besucht. Eine politische Bildung habe es dort „nicht im Entferntesten“ gegeben.

Dem Staatsanwalt zufolge war der 30-Jährige aber einschlägig politisch interessiert. Auf dessen Mobiltelefon seien Bilder einer muslimischen Freiwilligen-Division der Wehrmacht aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden worden, die überwiegend aus Bosniaken bestanden habe: „Wenn man solche Bilder postet, wenn man das weiß, kann ich mir nicht vorstellen, dass er unbedacht vorgegangen ist.“ Das Urteil gegen den 30-Jährigen nach dem NS-Verbotsgesetz ist bereits rechtskräftig.

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