Steinwürfe auf Autos: Zwei Monate Haft

Am Montag ist ein 26-Jähriger am Landesgericht Salzburg zu zwei Monaten unbedingter Haft verurteilt worden, weil er nach einem Fußballspiel Steine auf vier geparkte Autos geworfen hatte. Der Mann war bei der Tat betrunken. Er hatte nach eigenen Angaben ca. 15 Bier „intus“.

Der Vorfall passierte am 8. November 2014 beim Stadion in Grödig (Flachgau) nach dem Match des SV Grödig gegen den SV Ried. Der 26-jährige Halleiner entschuldigte sich bei dem Prozess „für die irrsinnige Blödheit“. Er habe zuvor ein anderes Fußballspiel besucht und insgesamt sicher 15 Bier getrunken. Der 26-Jährige war bereits neunmal vor Gericht gestanden und kam mit einer elektronischen Fußfessel in den Gerichtssaal. Bei all seinen Straftaten sei er immer alkoholisiert gewesen.

Keine Erinnerung mehr wegen Bierkonsums

An die Tat im November könne er sich wegen seines Bierkonsums nicht mehr erinnern, erklärte er. „Sie haben den Stein wie einen Fußball weggetreten“, hielt ihm die Richterin vor. Dabei traf der Halleiner am Stadion-Parkplatz auch den Wagen der Frau von SV-Grödig-Trainer Michael Baur. „Es tut mir irrsinnig leid. Ich möchte den Schaden ersetzen“, betonte der Beschuldigte.

Im Strafantrag wurden Gesamtkosten von etwas über 3.000 Euro aufgelistet. Deshalb wurde der 26-Jährige wegen schwerer Sachbeschädigung angeklagt. Verteidiger Kurt Jelinek meinte allerdings, es handle sich nur um „Circa-Angaben“. Der finanzielle Schaden liege wohl unter der Wertgrenze von 3.000 Euro, was eine einfache Sachbeschädigung und damit einen geringeren Strafrahmen zur Folge habe. Die Richterin schloss sich diesem Argument an und verurteilte den Beschuldigten wegen einfacher Sachbeschädigung.

23-jähriger Mitangeklagter freigesprochen

Mitangeklagt war auch ein 23-jähriger Bekannter des 26-Jährigen, der ebenfalls aus dem Bezirk Hallein stammt. Der Angestellte beteuerte seine Unschuld. Er habe seinen Freund nur nach Hause fahren wollen und ihn am Parkplatz vom Steinewerfen abhalten wollen. „Er war sehr betrunken und hat sich nichts sagen lassen“, schilderte er der Richterin. Der 23-Jährige wurde mangels Schuldbeweise freigesprochen. Die Urteile sind rechtskräftig.

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