Schüsse auf Auto: Bewährungsstrafe

Weil er mit seinem Luftdruckgewehr Schießübungen auf ein Auto gemacht hatte, ist ein 42-Jähriger aus Köstendorf (Flachgau) am Dienstag am Landesgericht Salzburg zu zwei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Mann zeigte sich reuig.

Der 42-Jährige traf Anfang November ein Auto, das auf der Köstendorfer Landesstraße fuhr, drei Verkehrszeichen und drei Begrenzungspflöcke. Verletzt wurde niemand. „Das war eine blöde Geschichte. Es tut mir irrsinnig leid“, sagte der reumütig Geständige beim Prozess zu der Richterin. Er nahm den Schuldspruch wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit und einfacher Sachbeschädigung an.

„Wollte auf weitere Entfernung schießen“

Er habe an jenem Novembertag des Vorjahrs von seinem Carport aus zuerst auf ein Nebengebäude, eine Holzhütte, gezielt. „Dann wollte ich auf eine weitere Entfernung schießen“, schilderte der 42-Jährige. Bei dem betroffenen Autofahrer habe er sich entschuldigt, und er habe auch den Schaden wieder gutgemacht, erklärte der bisher unbescholtene Angeklagte.

Die Richterin beschloss die Beschlagnahme seines Gewehres samt Tasche und Munition. Die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung erließ bereits 2014 ein Waffenverbot für den Mann. Das Urteil wird erst nach drei Tagen rechtskräftig, weil der 42-Jährige ohne Verteidiger erschienen war. Der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel.

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