Löschteiche: Kritik an „Naturschutz-Bürokratie“

Löschteiche sind auf dem Land weit verbreitet. Neuerdings würde sie die „Naturschutz-Bürokratie“ zu einer teuren Schikane umfunktionieren, kritisieren Grundbesitzer. Es geht um die jüngsten Kartierungen von Biotopen und Vorschriften des Landes.

Neuerdings gelten die meisten Löschteiche im Land Salzburg als „schützenswerte Lebensräume“. Wer seinen Löschteich ausbaggert oder über anderen Quellen füllt, braucht nun umfassende Genehmigungen. Die Behördenverfahren würden oft lange dauern, und ihr Ausgang sei in vielen Fällen ungewiss oder sehr teuer, sagen Kritiker.

Löschteich

ORF

Löschteich im Flachgau

Folgen der Kartierung verärgert Bauern

Löschteiche gehören vielerorts zu den Landschaftsbildern im Bundesland Salzburg. Frühere Generationen haben sie in der Nähe entlegener Bauernhöfe gebaut, um im Brandfall sofort Löschwasser zur Verfügung zu haben. Neuerdings werden Löschteiche zum politischen Zankapfel. Durch die kürzlich durchgeführte Kartierung von Biotopen – zum Beispiel in Seekirchen (Flachgau) – wurden dort 80 Prozent aller Löschteiche von den Behörden zu „schützenswerten Lebensräumen“ erklärt.

„Gleicht einer Zwangsenteignung“

Stoaberer-Bauer Felix Wallner findet das unerträglich: „Heute ist es so, dass man überall ansuchen muss. Man braucht naturschutzrechtliche Bewilligungen für Dachrinnen-Wasser, Drainagen, Entholzungen oder Ausbaggerungen. Beim Ausbaggern geht es sogar so weit, dass wir 20 Prozent im Löschteich drinlassen müssen, weil das auch unter Naturschutz ist. Das sind Hürden, die ich überhaupt nicht witzig finde. Es gleicht einer Zwangsenteignung.“

Und der Seekirchener Feuerwehrkommandant Herbert Költringer fürchtet, dass einige Grundbesitzer ihre Löschteiche nun aufgeben könnten. Bürgermeisterin Monika Schwaiger (ÖVP) verlangt deshalb von der grünen Naturschutzreferentin und LHstv. Astrid Rössler, dass sie Löschteiche aus dem amtlichen Schutzprogramm ausnimmt.

Rössler: „Entscheiden im Einzelfall“

Rössler sagt, sie sei gesprächsbereit: „Das muss man sich im Einzelfall anschauen, ob die Anlage einen so hohen Wert hat, dass sie unter den Artenschutz fällt. Aber die Beauftragten des Landes müssen sich das im Einzelfall ansehen.

Auf die Landespolitikerin bzw. ihre Beauftragten dürfte damit eine Menge zusätzliche Arbeit zukommen.

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