Keine Umweltprüfung für Flughafenterminal

Der Terminal zwei des Flughafens braucht keine nachträgliche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Das hat das Land jetzt entschieden. Eine Niederlage für den Landesumweltanwalt, der eine UVP durchsetzen wollte.

Europas erstes Flughafengebäude das gleichzeitig ein Veranstaltungssaal für knapp 1.000 Gäste ist - so wird der Terminal 2 beworben. Mieten kann man diesen für Galas, Betriebsfeiern und Feste. Anrainer hatten den Betrieb des Terminal 2 und jenen des zunächst provisorisch eingerichteten Flughafenparkplatzes kritisiert. Beide seien ohne Umweltverträglichkeitsprüfung errichtet worden und würden deshalb widerrechtlich genutzt.

Großer Parkplatz beim Flughafen Salzburg (Airport)

ORF

Für den Flughafenparkplatz muss jetzt nachträglich eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden, für das Terminal nicht. Von der Landesumweltanwaltschaft hieß es dann, dass auch das Terminal zu prüfen sei, weil der Parkplatz dazugehöre. Was also für das eine gelte, gelte auch für das andere.

Keine UVP für Terminal 2 nötig

Das Land hat nun entschieden, dass das Terminal 2 zu Recht ohne Umweltverträglichkeitsprüfung errichtet wurde. Mit vier Flugsteigen, sei es zu klein – eine Prüfung sei erst ab fünf Flugsteigen erforderlich. Der Großparkplatz gehöre zudem nicht zum Terminal. Der Landesumweltanwalt kann jetzt noch vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen.

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