Alpine-Prozess nach drei Monaten fortgesetzt

Der Prozess beim Handelsgericht um die Pleite des Walser Baukonzerns Alpine (Flachgau) ist Freitag nach drei Monaten Pause fortgesetzt worden. In dem Verfahren klagen sieben Banken die Republik Österreich auf 71 Mio. Euro, für die der Staat gehaftet hatte.

Die Salzburg Baugesellschaft Alpine bzw. die sie finanzierenden Banken hatten in Folge der Finanzkrise das Unternehmensliquiditätssicherungsgesetz genutzt. Die Republik wollte damit die Konjunktur stützen und Arbeitsplätze in Österreich sichern. Allerdings sollten nur „wirtschaftlich gesunde Unternehmen“ bzw. deren finanzierende Banken von den Staatshaftungen profitieren.

Pleite im Juni 2013

Die Alpine segelte im Juni 2013 in die Pleite, die Banken forderten die Garantien ein, doch die Republik will ihnen die Millionensumme nicht bezahlen. Untersucht werden soll, inwieweit die Banken schon damals von der Schwäche des Baukonzerns gewusst hatten oder wissen hätten können, wenn sie genauer hingeschaut hätten - oder ob für sie die Insolvenz überraschend kam.

Wieder Zeugen vernommen

Bei mehreren Zeugeneinvernahmen am Handelsgericht versuchte Richter Johannes Wanke das damalige Verfahren im Jahr 2009 für die Entscheidung, die Kredite staatlich abzusichern, zu beleuchten. Involviert waren Vertreter der Oesterreichischen Kontrollbank (OeKB), der Nationalbank und des Finanzministeriums. Heute wurden OeKB- und OeNB-Verantwortliche als Zeugen befragt.

Dabei zeigte sich, dass die Ratings der Banken, der OeKB und OeNB für die Alpine schon damals ziemlich niedrig waren. Mit BB-Ratings in verschiedenen Varianten (BB+, BB, BB-) wurde die Alpine schlechter eingeschätzt, als das für Investment-Grade erforderliche BBB. Ein Double-B-Rating gilt für „spekulative Anlagen“, bei denen bei Verschlechterung der Lage mit Ausfällen zu rechnen ist.

Debatten und Versionen über Ratings

Der Rechtsvertreter der Klägerseite pochte bei den Befragungen darauf, dass die Ratings der Banken und der OeKB für die Alpine sich nicht wesentlich unterschieden hätten. Von Zeugenseite wurde betont, dass die Ratings der Kontrollbank und der Nationalbank für die Alpine Bau eine Spur härter ausfielen als jene der Banken. Laut Gesetz waren aber nicht explizit die Ratings für die Haftungsvergabe entscheidend, sondern eine „gesunde wirtschaftliche Lage“ des Unternehmens vor der Finanzkrise. Diese wurde anhand der letzten vorliegenden Jahresabschlüsse konstatiert.

Was tat die Kontrollbank?

Beobachter verwiesen am Rande des Prozesses auf die Rolle der Kontrollbank: Diese stehe einerseits im Eigentum der Geschäftsbanken, die die Staatshaftungen beantragten, vollzog aber für die Republik die Haftungsvergabe an die Geschäftsbanken mit. Ob die Banken damals mehr über die schwache wirtschaftliche Lage der Alpine wussten, als sie in schriftlichen Unterlagen und in Sitzungen bekanntgaben, müsse der Prozess zeigen, hieß es. Auch für die Zeichner von Alpine-Anleihen, die nach den Staatsgarantien emittiert wurden, sei interessant, ob und wieviel die Banken von der Schwäche des Baukonzerns wussten.