„Obus-Lizenzvergabe rechtswidrig“

Der Obus-Betrieb in der Stadt Salzburg sei rechtswidrig, kritisiert der Bundesrechnungshof in seinem jüngsten Bericht über den öffentlichen Verkehr in Salzburg. Stadt und Verkehrsverbund hätten die Linien direkt an die Salzburg AG vergeben. Diese weist die Kritik zurück.

Grundsätzlich dürfen Gemeinden Dienstleistungen an eigene Gesellschaften vergeben. Die Stadt vergibt zum Beispiel ihre Gebäudeverwaltung an die Tochtergesellschaft SIG (Stadt Salzburg Immobilien GmbH). Die ist allerdings zu 100 Prozent-Tochter der Stadt und hat den Status einer untergeordneten Dienststelle. Nur dann ist so eine Eigenvergabe ohne Ausschreibung möglich, urteilt der Rechnungshof.

Ist die Stadt an einer Firma aber nur beteiligt, etwa an der Salzburg AG mit etwas mehr als 30 Prozent, müssen die Dienstleistungen ausgeschrieben werden. Das gilt auch für den Obus-Betrieb, der der Salzburg AG gehört.

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Obus europaweit ausschreiben?

Die bisherige, direkte Vergabe sei rechtswidrig stellt der Rechnungshof klar und verlangt eine Reparatur. Im schlimmsten Fall könnte das heißen, dass der Obus muss europaweit ausgeschrieben werden muss. Im Schloß Mirabell und in der Salzburg- AG-Zentrale in der Bayerhamerstraße rauchen jetzt die Köpfe. Wie die Verantwortlichen jetzt reagieren, das ist noch unklar.

Schaden weist Kritik zurück

Der Rechnungshof irrt sich: Mit diesen knappen Worten hat der Salzburger Bürgermeister Heinz Schaden am Vormittag die jüngste Kritik am O-Bus kommentiert. Der sei zurzeit rechtswidrig unterwegs, sagt der Rechnungshof - weil das Streckennetz in der Stadt Salzburg nicht öffentlich ausgeschrieben worden sei. Das widerspreche österreichischem und EU-Recht.

Schaden hat dennoch vor, diese Beurteilung zu ignorieren. Schaden vertritt die Ansicht, die Salzburg AG unterliege gar nicht dem Wettbewerbsrecht - zumindest nicht, was den O-Bus betrifft. Eine Ansicht, die von den Juristen des Rechnungshofes nicht geteilt wird. Vorsichtiger ist auch die Reaktion des Salzburger Verkehrsverbundes. Man werde alle rechtlichen Fragen klären, sagt Verkehrsverbund-Sprecher Johannes Gfrerer, eine Ausschreibung sei nicht auszuschließen.

Salzburg AG: „Betrieb ist rechtskonform“

Nach Auffassung der Rechtsexperten der Salzburg AG ist die Kritik des Rechnungshofes, in der sie sich auf das Ausschreibungsverfahren des Obusbetriebes beziehen, nicht nachvollziehbar. Selbstverständlich würden alle vergaberechtlichen Bestimmungen eingehalten. Für bestehende und vor einem Stichtag abgeschlossene Verträge sehe die EU-Verordnung Übergangsregelungen vor, die auf den Obusbetrieb Anwendung finden. Die Salzburg AG betreibt den Obus somit auch rechtskonform; eine Ausschreibungspflicht bestehe nicht, teilt dazu die Salzburg AG mit.

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