Mithäftlinge verletzt: Unbedingte Haft

Ein Häftling hat 2013 zwei Mithäftlinge verletzt. Bei einem Prozess am Montag in Salzburg wurde der 36-jährige Georgier schuldig gesprochen und erhielt zwei Jahre und zehn Monate zusätzliche Haft. Das Urteil ist rechtskräftig.

Er habe weder einem Zellenkollegen in der Justizanstalt Völs bei Innsbruck Fußtritte verpasst noch einen Häftling im Gefängnishof in der Justizanstalt Salzburg geschlagen und ihm mit einer Schere in den Hals gestochen. So verantworte sich der Georgier am Montag bei seinem Prozess in Salzburg:

„Ich bin nicht schuldig. Ich habe nichts gemacht, möchte mich aber dennoch entschuldigen“, übersetzte eine Dolmetscherin die Aussagen des Angeklagten vor Richter Peter Egger.

Schwere Vorwürfe der Anklage

Der Mithäftling in Völs erlitt laut Staatsanwalt Leon-Atris Karisch am 1. November 2013 durch die Fußtritte Platzwunden am Kopf, eine Gehirnerschütterung, einen Rippenbruch und Abschürfungen. Der Angeklagte war damals allein mit dem Mithäftling in der Zelle. Wie die Verletzungen entstanden sind, konnte der 36-Jährige dem Richter nicht erklären: „Das weiß ich nicht.“

Mitarbeiter der Justizanstalt sah Attacke

Das Opfer der Attacke am 29. November in Salzburg erlitt eine Schnittverletzung am Hals. Der nicht geständige Beschuldigte verwickelte sich beim Prozess in Widersprüche: Zuerst erzählte er, er habe ein Scheren-Blatt im Hof gefunden und beim Ausgang wieder weggeworfen. Der Richter hielt ihm aber die Beobachtungen eines Mitarbeiters der Justizanstalt vor: „Er hat den Schlag mit der Faust gesehen, und als er den Häftling mitgenommen hat, hat er die blutende Wunde gesehen. Und dann hätten sie ihm die Schere gegeben.“ Dazu der Angeklagte. „Ich hatte damals Atemprobleme. Ich habe dem ‚Stockchef‘ die Schere gegeben, den Mithäftling aber nicht verletzt.“

Verletzter schwächte Schilderung ab

Der damals Verletzte schwächte am Montag als Zeuge ab: Der Angeklagte, der „normalerweise“ ein Freund sei, „hat nichts mit der Schere gemacht“, erklärte der 48-jährige Türke. Es könne sein, dass die Verletzung von einem entzündeten „Pickel“ am Hals herrühre, den er damals gehabt habe. „Laut Arzt handelt es sich aber um eine Schnittverletzung. Sie haben vor der Polizei gesagt, dass Sie beim Spazierengehen im Hof plötzlich von hinten in den Hals gestochen wurden“, hakte der Richter nach. „Ich habe den Angeklagten mit einer Schere gehen sehen“, antwortete der Zeuge.

Schon acht Prozesse für Beschuldigten

Der Angeklagte, der bereits acht Mal vor Gericht gestanden ist, hat darauf bestanden, dass sein Verfahrenshelfer keine Gegenäußerung zum Strafantrag vorbringt. Der Anwalt erklärte dann kurz, man müsse sich die Haftbedingungen und den medizinischen Zustand des Angeklagten ansehen. Der Beschuldigte hat keinen Beruf erlernt. Nach eigenen Angaben wird der Vater von zwei minderjährigen Kindern von der Caritas mit 180 Euro monatlich unterstützt. Ein Urteil soll noch heute ergehen.