Fahrlässige Tötung: Gericht unzuständig

Der Prozess gegen jenen Pinzgauer, dessen Lebensgefährtin nach einem Streit und Sturz an einer Gehirnblutung gestorben ist, endete mit einem Unzuständigkeitsurteil. Eine neue Anklage könnte nun sogar auf Mord lauten, so die Richterin.

Der Prozess gegen den 45-Jährigen wird wahrscheinlich von einem anderen Gericht entschieden. Nach Ausführungen des Sachverständigen sei nämlich nicht auszuschließen, dass der Beschuldigte einen bedingten Tötungsvorsatz hatte, erklärte die vorsitzende Richterin.

Gericht muss möglicherweise über Mord verhandeln

Das Gericht will nun prüfen lassen, ob es sich um Mord handeln könnte. Dann wäre aber ein Geschworenengericht anstelle des Schöffensenats zuständig. Der Angeklagte stand heute wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor Gericht. Seine gleichaltrige Lebensgefährtin ist nach einem Streit und anschließenden Sturz an einer Gehirnblutung gestorben. Das Unzuständigkeitsurteil des Schöffensenates ist noch nicht rechtskräftig. Wenn es bekämpft wird, müsste der Oberste Gerichtshof darüber entscheiden.

Laut Anklage hatte der Mann seine Lebensgefährtin derart geschlagen, dass sie stürzte. Die 45-jährige Salzburgerin aus dem Pinzgau prallte im Dezember 2013 während des Streites mit ihrem Lebensgefährten am Boden auf und starb an einer Gehirnblutung. Der Pinzgauer bekannte sich heute, Montag, beim Prozess in Salzburg nicht schuldig.

Streit eskalierte nach Lokalbesuch

Staatsanwalt Andreas Allex warf dem Angeklagten „Körperverletzung mit tödlichem Ausgang“ vor. Der Beschuldigte habe seiner Freundin in der Nacht auf 23. Dezember in ihrer Wohnung im Pinzgau Faustschläge gegen den Oberkörper und das Gesicht versetzt. „Sie stürzte, schlug mit dem Hinterkopf auf. Die Frau starb am 27. Dezember an ihren schweren Verletzungen.“ Nach einem Lokalbesuch, bei dem das Paar auch Alkohol konsumiert habe, sei der Streit unter den beiden eskaliert.

Der Pinzgauer selbst sprach am Montag von einem Unfall. Seine Freundin sei von selbst hingefallen und könnte sich dabei verletzt haben, meinte der Angeklagte. „Ich habe sie beim Oberarm gepackt und sie aufgezogen. Zugeschlagen habe ich nicht“, beteuerte der 45-jährige Kranfahrer. Dem Obduktionsgutachten zufolge entstanden die Verletzungen der Frau durch stumpfe Gewalt von außen. Der Pinzgauer wurde am 3. Jänner 2014 in Untersuchungshaft genommen.

Bei Schuldspruch drohen bis zu 15 Jahren Haft

Der Verfahrenshelfer des Beschuldigten sprach von einer „Hassliebe“ der beiden, „die Beziehung ist von Alkohol beeinflusst gewesen“. Sein Mandant habe ihm erzählt, dass es in der Nacht auf 23. Dezember einen Streit gegeben habe. „Er sagte, dass seine Freundin Medikamente und Alkohol genommen hat.“

Die Vorsitzende des Schöffensenates, Richterin Bettina Maxones-Kurkowski, legte dem Angeklagten nahe, dass ein Geständnis ein Milderungsgrund sei. „Es wird Ihnen vorgeworfen, dass sie fahrlässig für den Tod der Frau verantwortlich sind.“ Im Falle eines Schuldspruches drohe ihm bis zu 15 Jahren Haft. Der Pinzgauer hat laut der Richterin 18 Vorstrafen, „davon 16 wegen Körperverletzung und sonstiger Aggressionsdelikte“. Ein Urteil steht noch aus.