Prozess: Ehefrau wie Sklavin gehalten?
Laut Staatsanwältin Barbara Fischer erlitt die Ehefrau eine posttraumatische Belastungsstörung, die einer schweren Verletzung gleichkommt. Zudem habe das Opfer durch Faustschläge, Fußtritte und Schläge mit Gegenständen Hämatome und Rissquetschwunden erlitten. „Die Frau hatte keinen Wohnungsschlüssel, sie wurde mitunter acht Stunden am Tag eingesperrt“, warf Fischer dem Salzburger mit pakistanischen Wurzeln vor. Einmal habe er seiner mittlerweile 30-jährigen Frau so fest gegen den Bauch getreten, dass diese eine Fehlgeburt erlitten habe, schilderte die Staatsanwältin.
2007 in Pakistan geheiratet
Durch die „fortgesetzte Gewaltausübung“ und die Vergewaltigungen habe der eifersüchtige Angeklagte eine „umfassende Kontrolle“ über seine Frau ausüben und sie an der autonomen Lebensführung beschränken wollen, führte die Anklägerin weiter aus. Das Paar hatte laut Fischer im Jahr 2007 in Pakistan geheiratet, 2008 verlegte es den Wohnsitz nach Salzburg. Bald danach soll es zu den brutalen Übergriffen gekommen sein. Das mutmaßliche Opfer hat sich den Schilderungen der Staatsanwältin zufolge der Schwiegermutter anvertraut, doch diese habe gemeint, sie müsse das erdulden und sich mit dem Ehemann arrangieren, erklärte Fischer.
Verteidiger weist alle Vorwürfe zurück
Ganz anders sieht den Fall die Verteidigung. „Der Angeklagte bekennt sich nicht schuldig. Er hat die ihm zur Last gelegten Taten nicht begangen. Es liegen keinerlei objektiven Beweisergebnisse vor“, erklärte Rechtsanwalt Hermann Hinterberger vor dem Schöffensenat (Vorsitz: Richterin Anna-Sophia Geisselhofer). Die Anklage beruhe rein auf den Angaben der Ehefrau, diese seien „unrichtig, widersprüchlich und unglaubwürdig“.
Der durch die angebliche Misshandlung entstandene Buckel auf der Nase der Ehefrau „ist eine angeborene Ausprägung der Nase“, betonte der Verteidiger. Zudem hätten Zeugen wie die Kindergärtnerin der fünfjährigen Tochter der Frau keine Verletzungen wie Hämatome, Schürfwunden und blaue Flecken bei der 30-Jährigen festgestellt. Und bei den Rötungen an der Wange handle es sich um eine Hauterkrankung, „das sind keine Misshandlungsspuren“, erklärte der Rechtsanwalt. „Die Ehefrau hat auch einen Wohnungsschlüssel besessen und sich frei bewegen können.“
Prozess soll fünf Tage dauern
Im Fall eines Schuldspruches droht dem Salzburger eine Haftstrafe von einem Jahr bis zu 15 Jahren. Der Prozess wurde zur Einvernahme von Zeugen und Sachverständigen für insgesamt fünf Tage anberaumt. Die Verhandlung, von der die Öffentlichkeit nach den Ausführungen des Verteidigers ausgeschlossen wurde, soll im August mit einem Urteil enden.