Fußballfan wegen Nazi-Sprüchen verurteilt

Vor einem Geschworenengericht in Salzburg ist am Donnerstag ein Wiener Fußballfan wegen Wiederbetätigung verurteilt worden. Der Austria Wien-Fan hat Ende Mai in einem öffentlichen Bus in Salzburg rechtsradikale Sprüche wie „wir sind Hitlers Söhne“ geschrien.

Staatsanwalt Marcus Neher warf dem gelernten Installateur das Vergehen der Wiederbetätigung nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes vor. Schon der ausgestreckte Arm zum Hitlergruß rufe eine Assoziation mit einem Verhalten im nationalsozialistischen Sinne hervor, betonte Neher.

„Damals wie heute - wir sind Hitlers Leute“

Der Beschuldigte sei am 26. Mai 2013 mit der als rechtsextrem eingestuften Fangruppe „die Unsterblichen“ im Zug zum Fußballmatch Red Bull Salzburg gegen Austria Wien gereist und am Hanuschplatz in der Stadt Salzburg in den Linienbus eingestiegen, schilderte der Staatsanwalt.

Ausgerechnet neben dem Kommandanten des polizeilichen Einsatzzuges habe der Fußballfan den Hitlergruß gezeigt und „Heil Hitler - damals wie heute - wir sind Hitlers Leute“ geschrien. An diesen Spruch konnte sich der 24-Jährige allerdings nicht mehr erinnern, sondern nur an den Ausruf „wir sind Hitlers Söhne“. Die Polizei stellte bei einer Hausdurchsuchung noch zwei gespeicherte Lichtbilder in seinem Handy sicher. Ein Foto zeigte einen Hakenkreuz-Haarschnitt, das andere in Hakenkreuzform aufgeschlichtete Gewehrpatronen.

13 Monate auf Bewährung, 2.040 Euro Geldstrafe

„Mir war damals nicht so bewusst, dass ich vor Gericht lande. Ich war stark alkoholisiert und wollte die anderen Fans provozieren“, sagte der Angeklagte, der in seinem Leben schon mehrmals vor einem Richter gestanden ist. Auf die Frage des vorsitzenden Richters Günther Nocker, was sich denn da die Leute im Bus über den Sprücheklopfer denken sollen, antwortete der Wiener kleinlaut: „Dass der deppert ist, dass er ein Fan des Nationalsozialismus ist.“

Gleich nach dem Fußballspiel sei er aus dem Fanclub ausgetreten. „Wegen dem ganzen Scheiß, den die da machen. Jetzt schaue ich mir die Fußballspiele nur mehr im Fernsehen an - damit ich Abstand bekomme von diesen Leuten.“

Das Urteil - 13 Monate auf Bewährung und eine unbedingte Geldstrafe von 2.040 Euro - ist bereits rechtskräftig.