Fall Gurlitt: Möglicherweise Österreich zuständig

Nach dem spektakulären Bilderfund in München muss die Justiz ihre Steuerermittlungen gegen Cornelius Gurlitt möglicherweise einstellen. Der Sohn des Nazi-Kunsthändlers Hildebrand Gurlitt soll in Österreich für „bescheidene Einkünfte“ Steuern gezahlt haben.

Dies berichtete die „Süddeutsche Zeitung“ am Samstag. Das österreichische Melderegister führe ihn mit Hauptwohnsitz in Salzburg. Damit wäre der deutsche Fiskus für Cornelius Gurlitt gar nicht zuständig. Die Augsburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn wegen Steuerhinterziehung und Unterschlagung.

Gurlitt besitzt ein Haus in Salzburg-Aigen

Cornelius Gurlitt, Nachkomme einer berühmten Kunsthändler-Familie, besitzt ein Haus in Salzburg-Aigen. Dieses Haus ist sein Hauptwohnsitz, das scheine im österreichischen Melderegister auf. Deshalb seien nicht deutsche Finanzbehörden für Gurlitt zuständig, sondern die österreichischen, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Gurlitt habe in Österreich für bescheidene Einkünfte Steuern bezahlt.

Bis zu 600 Bilder könnten Raubkunst sein

In Gurlitts Wohnung in München wurden 1.400 Bilder berühmter Meister beschlagnahmt, fast 600 davon könnten NS-Raubkunst sein. Die Staatsanwaltschaft Augsburg ermittelt gegen den 79jährigen wegen Steuerhinterziehung und Unterschlagung. Das österreichische Finanzministerium sagte zur Causa Gurlitt, es gelte die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht. Es könnten daher keine Auskünfte über Einzelpersonen gegeben werden.

Streit um Verantwortung für unter Verschluss-Haltung

Die Behörden streiten sich unterdessen über die Verantwortung dafür, dass die bei Gurlitt beschlagnahmten 1.400 Werke 20 Monate unter Verschluss blieben. Nach Darstellung des Justizministeriums in München soll mit dem Fall seit langem auch das Berliner Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen befasst sein, das zum Geschäftsbereich von Finanzminister Wolfgang Schäuble gehört.

Amt kümmert sich um Rückgabe von Kulturgütern

Dieses Amt kümmert sich um die Rückgabe von Kulturgütern, die während der NS-Zeit ihren Besitzern abgepresst worden sein könnten. Bayerns Justizressort schilderte auf „SZ“-Anfrage im Detail, wie das Bundesamt von Anfang an unterrichtet worden sei. Diese Darstellung wies das Berliner Amt zurück und betonte, man habe erst Anfang November aus den Medien „von dem konkreten Ausmass und den Hintergründen des Falles erfahren“.

Staatsanwaltschaft Augsburg verteidigt Ermittlungen

Die Staatsanwaltschaft in Augsburg (Deutschland) hat die Steuerermittlungen gegen Cornelius Gurlitt indes verteidigt. "Steuerlich relevant ist nicht der Wohnsitz, sondern der Lebensmittelpunkt und für bestimmte Steuern nicht einmal dieser. „Die deutsche Ermittlungszuständigkeit im konkreten Fall beruht auf dem (...) Verdacht, dass in Deutschland ein dem Steuergeheimnis unterliegender strafbarer Sachverhalt verwirklicht wurde“, erklärte der Augsburger Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz auf Anfrage.

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