Datenschützer kritisiert Werbebriefe

Heftige Kritik an Wahlwerbung der Parteien per Post kommt vom Datenschützer Hans Zeger. Die Erlaubnis, Daten aus der Wählerevidenz für den Wahlkampf zu nützen sei nicht mehr zeitgemäß und europaweit einzigartig.

Auch im Salzburger Landtagswahlkampf kommen persönliche Briefe der Parteien zum Einsatz über die sich zahlreiche Bürger bei Radio Salzburg beschwert haben. Was der Salzburger Datenschutzexperte und SPÖ-Politiker Johann Maier als demokratiepolitische Grundsatzentscheidung bezeichnet, ist für den Wiener Datenschützer Hans Zeger allerdings schlichtweg unverständlich. „Aus meiner Sicht ist die Verwertung der Wählerevidenz für Parteien eine unzulässige und weit über das politisch notwendige Förderung von politisch etablierten Gruppen und Parteien. Es ist zwar heute in Österreich erlaubt aber in allen anderen Ländern völlig unverständlich und wird auch nicht so gehandhabt“, sagt Zeger.

Vor allem der lockere Umgang mit dem Datenschutz stört den Experten. „Man ist sehr streng beim Datenschutz wenn es darum geht, Bürger von Informationen fernzuhalten. Man sieht das offensichtlich sehr locker, wenn man sich selbst, als Partei, das Leben erleichtern möchte.“ Auch sei ihm keine Bestimmung bekannt, die den Gebrauch der Daten einschränke, so Zeger. „Die Parteien verwalten das in ihren eigenen System. Es gibt hier keine Löschungsverpflichtung. Es gibt nicht einmal eine Verpflichtung, nur etwa vor einer Landtagswahl oder einer Nationalratswahl diese Daten zu verwenden. Sie können alle Jahre auch dazwischen verwendet werden.“

Gegen die Wahlwerbung per Post kann sich der Einzelne auch nicht wehren, außer man bittet die jeweilige Partei die Adresse zu löschen. Anders als bei Werbung von Firmen, da kann man sich auf eine Liste setzen lassen. Anders verhält es sich mit Emails von Parteien. Solche Zusendungen sind illegal und können bei der Fernmeldebehörde angezeigt und mit bis zu 37.000 Euro bestraft werden.

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