Eisenbahnbrücke bleibt unbenützt

Die fertige sündteure Angertal-Eisenbahnbrücke im Gasteinertal steht seit Jahren nutzlos da und kann nicht in Betrieb gehen. Die Inbetriebnahme als eingleisige Bahnstrecke verhindern eine Bürgerinitiative und der Landesumweltanwalt.

Auf der einen Seite der Angerschlucht steht die denkmalgeschützte eingleisige Angerschlucht-Brücke aus Stahl, die von den Zügen befahren wird, aber für die Anrainer von gleich drei Ortsteilen eine immense Lärmbelastung darstellt.

Auf der anderen Seite ist die um rund 20 Millionen Euro errichtete neue Angerschlucht-Brücke - für zwei Gleise geplant - allerdings nicht fertig gebaut, denn seit 2008 herrscht ein Baustopp. Es entwickelte sich ein gnadenloser Rechtsstreit, der mittlerweile seit Jahren ÖBB, Behörden, Gemeinden und selbst Höchstrichter beschäftigt.

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„Sehr schwierige Situation für uns“

Aktuell liegt der Fall beim Verwaltungsgerichtshof mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Eine Beschwerde des Landesumweltanwaltes und der Bürgerinitiative „Lebenswertes Gastein“ bezieht sich auf unzureichenden Lärmschutz.

„Für uns ist das eine sehr schwierige Situation, weil wir wissen, dass die Belastung für die Anrainer sehr hoch ist. Die neue Brücke ist fertiggestellt, darf aber nicht befahren werden. Die ÖBB weigern sich nach wie vor einen Lärmschutz für die zweigleisige Strecke zu planen und auszubauen. Solange die ÖBB für eine eingleisige Strecke planen und den Lärmschutz nur für eingleisige Strecken dimensionieren, wird in Zukunft kein ausreichender Lärmschutz vorhanden sein“, sagt Landesumweltanwalt Wolfgang Wiener.

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„Haben überhaupt kein Verständnis dafür“

„Wir haben überhaupt kein Verständnis dafür, dass man das nicht endlich erledigen kann. Das ist ein wirkliches Problem für Bad Hofgastein, wir leiden sehr unter dem Lärm. Man muss ja soweit vorplanen, dass man es wirklich für zwei Gleise ausbaut. Im Moment ist das aber kein Thema“, so der Bad Hofgasteiner Bürgermeister Fritz Zettinig

Wie lange diese verfahrene Situation noch anhält, entscheidet der Verwaltungsgerichtshof. Dort ist die Umweltverträglichkeitsprüfung nach wie vor anhängig.