Kraftwerk: Kein Ersatz mehr für Naturschutz

Beim Bau von Wasserkraftwerken müssen die Betreiber künftig keinen Ersatz für zerstörte natürliche Flussabschnitte schaffen. Das beschloss der Landtagsausschuss am Mittwoch mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP. Protest dagegen kommt von FPÖ und Grünen.

Wer ein Kraftwerk an einem wertvollen Fluss- oder Bachabschnitt baut und damit Natur zerstört, muss derzeit woanders Ersatz leisten - zum Beispiel, indem er ein Moor renaturiert. So sieht es jetzt noch das Landesgesetz vor. Doch diese Regelung ist bald Vergangenheit, zumindest für Kraftwerke, die den Klimaschutzzielen des Landes nützen. Das hat Mittwochvormittag der Landtagsausschuss beschlossen.

„Enorme Einschränkung für Naturschutz“

Die Grüne Landtagsabgeordnete Astrid Rössler zeigte sich über den Beschluss äußerst erbost: „Wenn ich hier jetzt sage: automatisch alles, was Klimaschutz ist, ist öffentliches Interesse und braucht keine Ersatzleistung, heißt das: Zerstörung von Fließgewässern zum Null-Tarif.“

Und bisher seien die Naturschutzkosten beim Bau von Kraftwerken für Betreiber wie die Salzburg AG oder den Verbund durchaus verschmerzbar gewesen, sagt auch Landesumweltanwalt Wolfgang Wiener: „Für die Kraftwerksbetreiber spielt das überhaupt keine Rolle, das sind Kosten im Promille-Bereich, vor allem bei den Großkraftwerken. Für den Naturschutz bedeutet es aber eine enorme Einschränkung.“

„Geht nicht um Klimaschutz gegen Naturschutz“

Doch sowohl Umweltlandesrat Walter Blachfellner (SPÖ) als auch ÖVP-Naturschutzlandesrat Sepp Eisl sind in der Debatte hart geblieben - das Gesetz wird geändert: „Da geht es nicht um Klimaschutz gegen Naturschutz, sondern wir werden in sehr vielen Bereichen, wo wir versuchen auf dem erneuerbaren Weg Energiequellen zu gewinnen, auch Nachteile haben“, so Eisl.

Blachfellnder ergänzt: „Wenn wir uns als Gesamtregierung das Ziel nehmen, erneuerbare Energien zu unterstützen, dann kann man es keinem Menschen mehr erklären, dass ich, wenn ich ein Kernziel des Landes verfolge und dafür etwas tue, dann auf der anderen Seite noch etwas zahlen muss.“ Die Neuregelung muss jetzt noch im Landtags-Plenum abgesegnet werden. Das dürfte aber angesichts der klaren Aussagen der Koalitionsparteien nur noch eine Formsache sein.