Landtag beschließt neues Bettelverbot

Der Landtag hat Mittwoch ein neues Bettelverbot beschlossen. Stilles Betteln bleibt erlaubt, aufdringliches wird verboten. Die ÖVP will Betteln in Fußgängerzonen der Altstadt damit wieder komplett verbieten. Grüne und Armutskonferenz kritisieren diese Pläne.

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ORF

Betagte Frau beim Betteln in der Salzburger Linzergasse

Der „Bettel-Paragraf“ (§ 29) im Sicherheitsgesetz wird novelliert, weil der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das in Salzburg geltende, absolute Bettelverbot wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz und gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit am 30. Juni aufgehoben hatte.

Die neue Gesetzesvorlage wurde von SPÖ, ÖVP und FPÖ nun im Salzburger Landtag gegen die Stimmen der Grünen angenommen.

Verboten wird demnach „aufdringliches oder aggressives Betteln“ wie etwa durch Anfassen, unaufgefordertes Begleiten oder Beschimpfen; Betteln mit unmündigen Minderjährigen, organisiertes Betteln oder die „Veranlassung anderer Personen“ zum Betteln.

Formulierungen weit gefasst

Gemeinden können zudem durch Verordnung das Betteln an bestimmten öffentlichen Orten gänzlich untersagen, „wenn dadurch das örtliche Gemeinschaftsleben störende Missstände zu erwarten sind“, wie es wörtlich heißt.

Vorgesehen sind Geldstrafen von bis zu 500 Euro beziehungsweise Freiheitsstrafen von bis zu einer Woche. Organisiertes Betteln wird mit Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro oder mit Freiheitsstrafen von bis zu zwei Wochen geahndet.

Das neue Bettelverbot wird voraussichtlich am 1. Dezember oder am 1. Jänner 2013 in Kraft treten. Der Bund kann die Gesetzesvorlage innerhalb von acht Wochen beeinspruchen.

Preuner pocht auf Verbot in Fußgängerzone

Salzburgs Vizebürgermeister Harald Preuner (ÖVP) sagt, durch die Neufassung des Bettelverbotes könne das Betteln bei Märkten oder in der Fußgängerzone der Altstadt wieder untersagt werden: „Gerade in diesen Bereichen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden gehäuft.“

Armutskonferenz widerspricht

Dem widerspricht Robert Buggler von der Salzburger Armutskonferenz: „Genau das absolute Bettelverbot wurde jüngst höchstgerichtlich aufgehoben. Es bleibt in allen Bereichen von Gemeinden und Städten verfassungswidrig.“ Buggler sieht zudem in sprachlichen Formulierungen weiterhin einen „Gummiparagraphen“, die von Politik und Exekutive offenbar beliebig ausgelegt werden soll.

Preuner lässt Verordnung ausarbeiten

Die vom neuen Landesgesetz vorgesehene „Verordnungsermächtigung“ für ein komplettes Verbot in Teilbereichen werde nun durch die Stadt Salzburg aufgegriffen, betont dagegen Preuner: „Der Auftrag zur Ausarbeitung einer Verordnung, mit der die Bettelei in der Stadt soweit als möglich unterbunden werden soll, ist bereits an die zuständige Magistratsabteilung 1 ergangen.“

Widerstand der Bürgerliste

Die grüne Bürgerliste in der Stadt Salzburg hat inzwischen angekündigt, sie werde die von Vizebürgermeister Preuner geplante bettelfreie Zone in der Salzburger Innenstadt keinesfalls mittragen. Ein Verbot löse soziale Probleme nicht, sagt Gemeinderätin Ingeborg Haller von der Bürgerliste: „Preuners Pläne lassen sich mit dem Anspruch der Stadt Salzburg, eine Menschenrechtsstadt zu sein, nicht vereinbaren.“

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